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Seit einem Jahr legalWie hat die Cannabis-Legalisierung Köln verändert?

Lesezeit 6 Minuten

Cannabiskonsum ist seit der Legalisierung auch in Köln sichtbarer geworden.

Seit einem Jahr ist der Konsum von Cannabis in Deutschland gesetzlich erlaubt. Was hat sich seitdem in Köln verändert?

Am 1. April 2024, morgen genau vor einem Jahr, wurde in Deutschland der Konsum Cannabis gesetzlich erlaubt. Mit strengen Regeln ist auch der Besitz und Anbau legal. Was hat sich seitdem in Köln verändert? Haben mehr Menschen zum ersten Mal einen Joint probiert? Haben viele ihren Konsum verstärkt? Bei wie vielen führt das zu Problemen? Um es vorwegzunehmen: Repräsentative, wissenschaftliche Zahlen zur Verbreitung des Cannabiskonsums seit der Legalisierung vor einem Jahr liegen noch nicht vor. Klar ist jedoch schon jetzt: Einige der vom Bund anvisierten Ziele wurden verfehlt.

„Cannabiskonsum im öffentlichen Raum war in Köln auch vor der Teil-Legalisierung in einigen Bereichen allgegenwärtig, hat aber eher versteckt stattgefunden“, sagt Ralf Wischnewski von der Fachstelle für Suchtprävention der Drogenhilfe Köln. Seit dem 1. April 2024 beobachten er und seine Kolleginnen und Kollegen einen selbstverständlicheren und sichtbareren Konsum von Cannabis. „Insgesamt scheint der Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit zugenommen zu haben“, so Wischnewski, ebenso der Eigenanbau sowie der Bezug von Cannabis als verschreibungspflichtiges Medikament über Ärzte und Apotheken.

Nur wenige Cannabis-Social-Clubs

Der Bezug von Cannabis über offizielle Anbauvereinigungen läuft dagegen gerade erst an. Ein langwieriges Genehmigungsverfahren mit vielen Auflagen (wir berichteten) sorgte dafür, dass die Clubs und ihre Mitglieder monatelang warten mussten, bis sie die Erlaubnis zum Anbau bekamen. Laut Bezirksregierung haben aktuell sieben Anbauvereinigungen, die so genannten Cannabis-Social-Clubs, auf Kölner Stadtgebiet eine Genehmigung. Wie viele davon bereits tatsächlich ernten und Cannabis an ihre Mitglieder ausgeben, konnte nicht mitgeteilt werden.

Befürworter des Cannabiskonsumgesetzes, das von der Ampelkoalition eingebracht wurde, hatten sich eigentlich erhofft, dass dadurch vor allem auch der illegale Markt eingedämmt werden könne. „Der Bezug von Cannabis über den Schwarzmarkt scheint aktuell noch immer weit verbreitet zu sein“, sagt dazu Ralf Wischnewski. „Wenn es weiterhin das Ziel ist, den Schwarzmarkt auszudünnen, muss hier politisch nachgesteuert werden.“ Die bisherige gesetzliche Regelung zur Teillegalisierung von Cannabiskonsum erleichtere oder reduziere auch die polizeiliche Arbeit nicht, sagt dazu der Kölner Polizeipräsident Johannes Herrmanns. „Man kann hinsichtlich der Frage der Legalisierung unterschiedlicher Auffassung sein. Aber wenn man den Konsum legalisiert, dann müssten auch die Marktbedingungen für die Produktion und den Vertrieb, auch über Clubs hinaus, geregelt werden. Dies ist leider nicht geschehen“, so Hermanns.

Mehr Verstöße im Straßenverkehr

Mit dem Thema Cannabis hat die Polizei auch vermehrt im Straßenverkehr zu tun: Die Zahl der Verunglückten bei Verkehrsunfällen, die unter Einfluss von Rauschmitteln passiert sind, stieg in Köln im vergangenen Jahr um 35 Prozent. Noch wird bei der Aufnahme der Unfallursachen bislang nicht nach der Art der berauschenden Mittel differenziert, das könnte aber bald kommen. Für den berauschenden Wirkstoff THC gibt es einen gesetzlichen Grenzwert ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol: Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot.

Für die Einhaltung des „KCanG“ (Konsumcannabisgesetz) selbst sowie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist jedoch nicht die Polizei, sondern das Ordnungsamt zuständig. Im Fokus stehen laut der Stadt Köln bei den Streifengängen zum Beispiel Spielplatzkontrollen oder Einsätze rund um Schulen und Kindergärten. Die Beschwerdelage sei jedoch verschwindend gering, so ein Stadtsprecher auf Nachfrage. Seit April 2024 gingen insgesamt 18 Beschwerden beim Ordnungsamt ein. „Bislang haben die Bußgeldstelle 44 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren erreicht, die in der deutlichen Mehrzahl über die Polizei Köln eingegangen sind“, heißt es auf Nachfrage weiter. „Einige Verfahren wurden wegen mangelnder Zuständigkeit weitergeleitet, einige eingestellt – in weiteren Verfahren laufen Ermittlungen.“ Bisher seien drei Bußgeldbescheide rechtskräftig geworden.

Ärzte kritisieren Cannabis-Legalisierung

Insbesondere Ärzte stehen der Legalisierung kritisch gegenüber. „Als Arzt habe ich natürlich Bedenken“, sagt auch Dr. Johannes Nießen im Gespräch mit der Rundschau, Leiter des in Köln ansässigen Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). „Ich weiß, dass das Gehirn erst mit 25 ausgewachsen ist. Wer vorher Cannabis konsumiert, muss mit Gehirnveränderungen rechnen, die geistige Leistungsfähigkeit kann abnehmen, das Risiko für Schizophrenie wird höher. Und wichtig ist, dass junge Leute wissen: Wer regelmäßig Cannabis konsumiert, kann abhängig werden. Ich denke aber, dass die Entkriminalisierung grundsätzlich positiv ist.“

Auch vor der Teil-Legalisierung war der Konsum von Cannabis weit verbreitet: Das BIÖG erhebt seit 1973 regelmäßig eigene Zahlen zur Drogenaffinität von Jugendlichen. So sieht man in den Statistiken des Bundesamtes etwa, dass der Anteil derjenigen, die mindestens einmal in ihrem Leben Cannabis konsumiert haben, bei den 18- bis 25-Jährigen seit 2015 immer weiter gestiegen ist. Die letzten veröffentlichten Zahlen stammen aus dem Jahr 2023: Cannabis wurde zumindest einmal im Leben von etwa der Hälfte (47,2 Prozent) der 18- bis 25-Jährigen ausprobiert.

In der Jugendsuchtberatungsstelle der Kölner Drogenhilfe ist Cannabis bei den substanzspezifischen Anfragen weiterhin Beratungsgrund Nummer eins. „Die Verbreitung des Cannabiskonsums bei Jugendlichen hat sich aus unserer Beobachtung nicht erschreckend erhöht. Cannabiskonsum war vor der Teil-Legalisierung weit verbreitet und ist es immer noch“, sagt Ralf Wischnewski. In der Beratungsstelle der Drogenhilfe konnte man noch keine starke Zunahme von Klientinnen und Klienten feststellen, die aufgrund der Teil-Legalisierung begonnen haben, Cannabis zu konsumieren und seit dem eine Problematik entwickelt haben.

„Bei erwachsenen Konsumierenden, die uns hauptsächlich wegen einer Problematik mit anderen Drogen als Cannabis aufsuchen, können wir einen leichten Anstieg des Cannabiskonsums als zusätzliche Substanz beobachten. Es gibt auch Einzelfälle, die seit der Teil-Legalisierung einen bereits beendeten Konsum wieder aufgenommen haben“, berichtet Ralf Wischnewski. Oft dauere es im Suchthilfesystem, bis sich gesellschaftliche Veränderungen auch bei der Anzahl der Hilfesuchenden bemerkbar machten. „Nicht jeder neue Konsument benötigt gleichzeitig auch Hilfe und Unterstützung“, so Wischnewski.

Neue Methoden zur Cannabisprävention

Information und Aufklärung zu den Gefahren des Cannabiskonsum soll auch für die Drogenhilfe ein wichtiges Themen bleiben: „Es geht uns darum, dass so wenig und so unproblematisch wie möglich konsumiert wird und junge Menschen über die Gefahren des Cannabiskonsums informiert sind“, sagt Ralf Wischnewski. Die Fachstelle hat spezielle Methoden zur Cannabisprävention entwickelt, mit denen sie Schule und Jugendeinrichtungen unterstützen. „Es wäre fatal, wenn durch eine Teil-Legalisierung der Eindruck entstünde, Cannabiskonsum sei ohne Risiken. Dem müssen wir weiterhin über regelmäßige Präventionsarbeit entgegenwirken.“

Auch das BIÖG hat eine neue Kampagne namens „Young, wild & informed“ für junge Konsumierende entwickelt. Für Fachkräfte gibt es Unterstützung für die Präventionsarbeit auf der Webseite www.infos-cannabis.de. Dennoch gebe es weiterhin Bedarf, so Ralf Wischnewski von der Drogenhilfe Köln: „Das Cannabisgesetz sieht keine zusätzliche Förderung regionaler Suchtberatungen und Suchtprävention vor“. Und auch die Haushaltslage der Stadt Köln lasse Kürzungen im Bereich sozialer Angebote für die Zukunft befürchten.