Corona in KölnWas, wenn die Werte weiter steigen?
Köln – Trotz steigender Inzidenzzahl in Köln dürfte eine Verschärfung der Schutzmaßnahmen noch nicht so schnell in Kraft treten. Grund: Das Land NRW hat verordnet, dass die kritische Inzidenzzahl von 35 an acht aufeinander folgenden Tagen überschritten sein muss, damit die Inzidenzstufe 2 am folgenden Tag erreicht wird. Nach der bisherigen Regelung genügten drei aufeinander folgende Tage, um die Inzidenzstufe 2 zu erreichen.
Ab Inzidenzstufe 2 gelten weitere Schutzmaßnahmen und Beschränkungen. Es gibt Auswirkungen auf zahlreiche Lebensbereiche, insbesondere für Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind.
In vielen Bereichen sind wieder aktuelle Negativtests nötig. Vollständig Geimpfte und Genesene sind in der Regel von der Testpflicht ausgenommen, es sei denn, das Hausrecht schreibt eine andere Regelung vor.
Private Feiern
Wer einlädt, muss sich in der Inzidenzstufe 2 beschränken. Im Außenbereich dürfen nur noch 100 Gäste kommen; innen sind 50 Gäste erlaubt.
Kontakte
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Personenbegrenzungen für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt. Zehn Menschen mit Negativtest aus beliebigen Haushalten dürfen sich draußen treffen. Vollständig immunisierte Menschen zählen nicht mit.
Einzelhandel
Alle Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung gehören, haben stärkere Kundenbegrenzungen. Pro zehn Quadratmeter ist nur noch eine Person zulässig. Ab einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern müssen pro Person 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen.
Außerschulische Bildung
Präsenzunterricht mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest und ohne Mindestabstände ist möglich. Allerdings muss ein Sitzplan mit festen Sitzplätzen vorhanden sein. Musikunterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 20 Personen erlaubt, sofern negative Testnachweise vorliegen oder ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt wird.
Kultur
Konzert-, Theater-, Oper-, und Kinobesuche sind mit bis zu 500 Personen möglich. Bisher sind noch bis zu 1000 Besucher erlaubt. Voraussetzung für den Betrieb: Sitzplan, negativer Testnachweis, Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster.
Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang oder Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein Negativtest vorliegt. Museen können ohne Terminvergabe öffnen.
Sport
Außen ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung erlaubt. Kontaktsport ist mit bis zu 25 Personen mit Negativtestnachweis und Rückverfolgung erlaubt. Innen ist kontaktfreier Sport mit Mindestabstand ohne Personenbegrenzung möglich. Kontaktsport ist mit bis zu zwölf Personen erlaubt. Sehr intensives Ausdauertraining wie Indoor-Cycling ist verboten. Für Sport in Innenräumen sind Negativtest und Rückverfolgung nötig.
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Gastronomie und Urlaub
Die Außengastronomie kann weiter spontan ohne negative Testnachweise genutzt werden. Für die Innengastronomie sind Negativtest und Platzpflicht vorgeschrieben. Hotels und Campingplätze bleiben offen. Das gilt auch für Saunen, Bäder, Freizeitparks und Indoorspielplätze.