Die Volksbühne konnte den Rechtsstreit um Lärmbelästigungsbeschwerden eines Nachbarn für sich entscheiden, wodurch ihre Zukunft gesichert ist.
Klage eines NachbarnVolksbühne in Köln siegt vor Gericht im Lärmstreit
Es ist nicht weniger als ein Sieg auf ganzer Linie für die Volksbühne: Ein Nachbar der Spielstätte an der Aachener Straße hatte über Lärmbelästigung geklagt und 2022 in erster Instanz gewonnen. Die Volksbühne musste um ihre Zukunft bangen, denn das Gericht hatte die Baugenehmigung für einstige Millowitsch-Theater als rechtswidrig erklärt. Doch nun hat das OVG dieses Urteil vollumfänglich einkassiert und eine Revision nicht mehr zugelassen.
Axel Molinski, Geschäftsführer der Volksbühne atmet auf: „Endlich haben wir Planungssicherheit. Ein Einzelinteresse wurde geringer eingestuft als die Tradition einer jahrzehntelangen Kultur in der Innenstadt“, fällt hörbar eine Last von ihm ab. Und wie ein Stoßseufzer schickt er noch hinterher: „Was haben wir für Zeit und Geld dafür investieren müssen.“
Triumphieren will er aber nicht über den Nachbarn, der mit seiner Wohnung an das Theater grenzt. Dabei würde die Urteilsbegründung des OVG durchaus dafür Anlass bieten, denn die Vorsitzende Richterin hat das Urteil aus erster Instanz vollständig auf den Kopf gestellt. Wurde am Verwaltungsgericht noch die Baugenehmigung für die Spielstätte für nicht rechtens erklärt, ist laut zweiter Instanz die Wohnung des Nachbarn nicht zulässig: „Der Kläger kann sich nicht auf eine schutzwürdige Rechtsposition berufen, weil seine an die Volksbühne angrenzende Wohnnutzung materiell und formell rechtswidrig ist“. Doch selbst wenn die Wohnung als gegeben hingenommen wird, hat der Nachbar laut Urteil keinen Grund zur Klage. Denn die für die Volksbühne erteilte Baugenehmigung aus dem Jahr 2018 schreibt einen Spielschluss um 22 Uhr vor. Die bis dahin gemessene Werte in der Wohnung überschritten die maßgeblichen Lärmrichtwerte nicht. Wer wollte, könnte aus der Urteilsbegründung sogar herauslesen, dem Nachbarn fehlten selbst dann die Rechtsmittel, ginge der Betrieb über 22 Uhr hinaus.
Die Sorge muss der Kläger aber nicht haben. Molinski winkt ab: „Wir haben uns mit der 22-Uhr-Regelung mittlerweile angefreundet.“ Viele Besucher würden es schätzen, direkt nach dem Job zur Volksbühne kommen zu können. Gerade älteres Publikum nutze die Nachmittagstermine, um noch im Hellen wieder nach Hause zu kommen.