Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Universität zu Köln.
Machtmissbrauch an Uni KölnKölner Professorin scheitert mit Eilantrag
Das Verwaltungsgericht hat eine erste Entscheidung im Fall einer Kölner Universitätsprofessorin getroffen, der Machtmissbrauch vorgeworfen wird (wir berichteten). Ihren Eilantrag gegen den Entzug der Weisungsbefugnis gegenüber 17 Doktorandinnen und Doktoranden hat das Gericht „überwiegend abgelehnt“. Die von der Uni erlassene dienstliche Anordnung stuften die Richterinnen und Richter als „überwiegend rechtmäßig“ ein.
Wissenschaftsfreiheit nicht eingeschränkt
Begründet wird die Entscheidung mit der „Wissenschaftsfreiheit“ der Professorin, die nicht tangiert werde. Am Lehrstuhl der Wissenschaftlerin könne auch weiterhin geforscht und gearbeitet werden, so das Verwaltungsgericht. Der Rechtsanwalt der Professorin hat Beschwerde gegen den Eilbeschluss eingereicht. In dem Fall läuft parallel ein Klageverfahren, einen Termin für dessen Verhandlung gibt es noch nicht.
Auslöser für die dienstrechtlichen Konsequenzen war ein 50 Seiten umfassender Bericht, den Promovierende, Postdoktoranden und frühere Angestellte verfasst hatten. Darin werden zahlreiche Verfehlungen der Professorin aufgelistet, unter anderem soll die ihre Mitarbeitenden als „dumm“, „nutzlos“ oder „behindert“ tituliert habe. Sie soll von ihren Angestellten mitunter verlangt haben, mehr als 80 Wochenarbeitsstunden zu leisten. Es sei von einem „Klima der Angst“ die Rede hatte der „Spiegel“ damals berichtet.
Die Universität hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe reagiert und die Doktorandinnen und Doktoranden anderweitig betreuen lassen. Der Rechtsanwalt der Professorin hatte die Vorwürfe als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnet. Die Studierendenvertretung AStA hatte die „entschiedene Reaktion des Rektorats“ gelobt.