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Kuriose Begründung für TatTaxifahrer wird nach Altstadt-Amokfahrt in Psychiatrie eingewiesen

Lesezeit 3 Minuten
Keine Einsicht in sein Krankheitsbild zeigte der Angeklagte.

Keine Einsicht in sein Krankheitsbild zeigte der Angeklagte.

Der Täter will unter Zauber gestanden und Stimmen gehört haben.

Mit aufheulendem Motor und quietschenden Reifen rast ein Taxi zunächst in Essen und dann in den engen Gassen der Kölner Altstadt wiederholt auf Menschen zu. Die Amokfahrt lässt mehrere Frauen zum Teil schwer verletzt und bis heute traumatisiert zurück. Nun hat das Landgericht den psychisch kranken Taxifahrer (44) dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen.

Laut dem Urteil war der Beschuldigte aufgrund einer akuten Psychose schuldunfähig. Das Urteil erging wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie versuchten Totschlags. An den Angeschuldigten gerichtet, der bislang keine Krankheitseinsicht zeigt, sagte der Vorsitzende Peter Koerfers: „Es ist nunmehr an der Zeit, sich der Krankheit zu stellen und sie ernsthaft zu bekämpfen.“

Psychopharmaka, Cannabis und Kokain

Am 5. August hatte der damals geringfügig beschäftigte Taxifahrer, dessen Beförderungserlaubnis für Personen abgelaufen war, gegen 16.15 Uhr sein Dienstfahrzeug übernommen. Unter dem Einfluss von Psychopharmaka sowie Cannabis und Kokain machte sich der Beschuldigte auf den Weg nach Essen. Eine „imperative Stimme“ habe ihm befohlen, Personen umzufahren, so Koerfers. Die ersten Opfer der Amokfahrt, eine vierköpfige Gruppe, konnten sich durch Sprünge zwischen geparkte Autos retten; wenig später erfasste der 44-Jährige eine 51-Jährige, die gerade einen Zebrastreifen überquerte. Die Frau wurde durch die Luft geschleudert und erlitt schwere Verletzungen.

Anschließend fuhr der 44-Jährige in die Kölner Altstadt, wo er auf der Budengasse auf zwei Frauen zuraste, die gerade von einem gemeinsamen Abendessen kamen. Beide wurden von dem Taxi erfasst und verletzt, eine von ihnen schwer. Sie ist bis heute arbeitsunfähig. In der Mühlengasse vor dem Brauhaus Peters fuhr der 44-Jährige auf drei weitere Personen zu. Während eines der Opfer sich in eine offen stehende Küchentür retten kann, werden die anderen beiden erfasst. Die beiden Frauen trugen Prellungen, Platz- und Schnittwunden davon.

Kölner Köbes stellt sich in den Weg

Ein Köbes beobachtete den Vorfall, schnitt dem Taxi den Weg ab und stellte sich mit ausgebreiteten Armen in den Weg. Auch er konnte sich nur durch einen Sprung zur Seite retten. Von dem Taxi touchiert, aber unverletzt, setzte der Köbes dem Taxi nach, das in die Bürgerstraße, eine Sackgasse, einbog. Der Taxifahrer, der zu Fuß flüchten wollte, konnte aber vom Köbes gestellt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Der Angeschuldigte hatte die Taten nach anfänglichem Zögern eingeräumt. Er habe unter der Wirkung eines Zaubers gestanden, hatte er gesagt. Stimmen hätten ihm befohlen, Menschen anzufahren. Töten habe er nicht wollen.

Tat hätte vielleicht verhindert werden können

In ihrem Schlussvortrag vor dem Urteilsspruch hatte Staatsanwältin Jane Wolf angedeutet, dass die Tat vielleicht hätte verhindert werden können: Demnach war der 44-Jährige 2019 in der Fußgängerzone in Velbert auf Menschen zugefahren. Das Amtsgericht Velbert hatte ihn 2022 wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Geldstrafe verurteilt, ihm aber nicht den Führerschein entzogen. Auch war vor dem Amtsgericht die seit spätestens 2011 bestehende psychische Erkrankung des Beschuldigten unerkannt geblieben. Wolf sprach von einer „Vielzahl von Versäumnissen und Fehleinschätzungen“. Und weiter: „Diesen Fehleinschätzungen sind die Nebenklägerinnen im aktuellen Verfahren zum Opfer gefallen“, so Wolf.