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Gezielt Menschen in Köln angefahrenTaxifahrer war bereits wegen Gefährdung des Straßenverkehrs bekannt

Lesezeit 2 Minuten
Polizisten schauen sich den Tatort am Alter Markt am Dienstagmittag an

Die Polizisten untersuchen am 5. August den Tatort.

Der Taxifahrer, der in der Köln gezielt Menschen angefahren und verletzt haben soll, war für die Polizei kein Unbekannter. Gegen ihn wird nun wegen vierfachen Mordversuchs ermittelt.

Gegen den Taxifahrer, der in Köln gezielt Passanten angefahren haben soll, wird wegen versuchten Mordes in vier Fällen, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Körperverletzung ermittelt. Der 44-Jährige sei für die Polizei kein Unbekannter. Das geht aus einem Bericht des NRW-Innenministeriums an den Innenausschuss des Landtags hervor.

Der Mann habe die Taten vor einem Monat sehr wahrscheinlich im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen und werde absehbar dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht, heißt es in der Antwort auf eine AfD-Anfrage. Er sei zuvor bereits wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, der Körperverletzung und der Geldwäsche in Erscheinung getreten.

Fünf Frauen und ein Mann in Köln angefahren

Insgesamt wurden am 5. August fünf Frauen und ein Mann verletzt. Der 44-Jährige aus Velbert hatte in der Kölner Altstadt Zeugen zufolge seinen Wagen gezielt und mit hohem Tempo auf Frauen zugesteuert, von denen zwei schwer und zwei leicht verletzt wurden, hatten Polizei und Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Zuvor soll er mit dem Taxi bereits in Essen eine 50-jährige Frau schwer verletzt haben.

Ein Kellner eines Brauhauses, der das Geschehen in Köln beobachtete, nahm zu Fuß die Verfolgung auf. Der Taxifahrer habe schließlich auch auf ihn zugesteuert und den 34-Jährigen trotz eines Sprungs zur Seite mit dem Außenspiegel erfasst und leicht verletzt. Ihm sei außerdem noch mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden. Dennoch war es dem Verfolger gelungen, den Mann zu überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Der Verdächtige besitze die deutsche und die jordanische Staatsbürgerschaft. (dpa)