Der 51-jährige Angeklagte wurde aufgrund paranoider Schizophrenie schuldunfähig gesprochen und dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.
Prozess in KölnStalking-Fall endet mit Einweisung eines 51-Jährigen

Die Darstellung der Justizia (Symbolbild)
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Mit der dauerhaften Unterbringung des Angeklagten (51) in einem psychiatrischen Krankenhaus ist am Donnerstagabend am Landgericht ein Prozess um einen beispiellosen Stalking-Fall zu Ende gegangen. Zwar sprach das Gericht den 51-Jährigen wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie von den Vorwürfen frei, einer ehemaligen Kommilitonin über rund 16 Jahren massiv nachgestellt zu haben.
Stalking-Prozess: 51-Jähriger wird eingewiesen
Aufgrund der bislang unbehandelten und mittlerweile chronischen psychischen Erkrankung und der damit einhergehenden Gefährlichkeit des Angeklagten ordnete das Gericht aber die dauerhafte Unterbringung des 51-Jährigen an. Seit 2008 hatte der 51-Jährige einer heute 45 Jahre alten Ärztin nachgestellt. Dabei waren sie sich nur im Rahmen eines Studentenjobs an der Uni Bonn kurz begegnet, kannten sich aber eigentlich nicht. Kurz nach der Begegnung erhielt die Frau eine E-Mail, in der der Angeklagte ihr gestand, sich in sie verliebt zu haben. Die Frau reagierte zunächst nicht, antwortete dann aber freundlich und abschlägig, dass sie kein Interesse an ihm habe. Das hielt den 51-Jährigen aber nicht von weiteren Kontaktaufnahmen ab: Er folgte ihr in Vorlesungen, schrieb ihr über die Jahre tausende E-Mails oder rief sie ständig an, um im Moment der Gesprächsentgegennahme gleich wieder aufzulegen.
Stellte sich das alles zunächst einfach nur als nervig für die Frau dar, schloss der Angeklagte in der Folge aber auch Verträge in ihrem Namen ab, was sie beispielsweise im Schufa-Ranking abstürzen ließ. Als ein guter Bekannter der Frau in einer Art Notwehrhandlung gegenüber dem Angeklagten behauptete, er sei der Lebensgefährte der Frau, geriet auch er in den Fokus des 51-Jährige. Bei einer Gelegenheit soll der Angeklagte beispielsweise acht Stunden vor dem Haus des Mannes gestanden — wohlgemerkt im Regen. „Das ist schon ziemlich bizarr“, sagte der Vorsitzende Necmettin Gül in der Urteilsbegründung. Die Frau erwirkte auch einstweilige Verfügungen gegen den Angeklagten, die dieser aber in der Regel mit Gegenklagen konterte. Er behauptete dann, sie stelle ihm nach. Als die Frau 2011 von Bonn nach Köln umzog, fand der Angeklagte umgehend ihre neue Adresse heraus und tauchte vor ihrer neuen Wohnung auf.
Zweitwohnung, um in Sicherheit zu sein
Zeitweise hatten die Frau und ihr Ehemann zwei Wohnungen in Köln — eine, die dem Angeklagten bekannt war und eine, in der sie mit ihrer Familie inkognito lebten. Als die Frau 2021 nach München umzog — sie war mittlerweile Mutter von zwei Kindern — erwirkte sie beim Einwohnermeldeamt einen Sperrantrag zu ihren Daten. Dennoch fand der Angeklagte auch die neue Münchener Adresse heraus — vermutlich, indem er sich als ihr Anwalt ausgab. Erst nachdem der Angeklagte im vergangenen Jahr aufgrund mehrere Betrugstaten zu Lasten von Hotels im Kölner Raum verhaftet wurde, endeten die Nachstellungen. Auch das für das Gericht ein klarer Beweis der Täterschaft des 51-Jährigen: „Sie sind eindeutig überführt, ohne jeden Zweifel“, sagte Gül.
Obwohl es in all den Jahren zu keinem einzigen körperlichen Übergriff zu Lasten der Frau gekommen war, hatte der Sachverständige in keinen Zweifel an einer hohen Gefährlichkeit des Angeklagten.