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Steuersünder ermitteltStadt Köln treibt nicht gezahlte Bettensteuer ein

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Ein Doppelbett in einem Hotel.

Nicht nur in Hotels in Köln wird auf touristische Übernachtungen die so genannte „Kulturförderabgabe“ fällig. Auch über Internetportale angebotene Quartiere können betroffen sein.

Kölns Stadtkämmerin Dörte Diemert will zusätzliche Einnahmen aus der Bettensteuer in Höhe von 140.000 Euro eintreiben. Denn die Stadt ist jetzt im Besitz von Daten über nicht gemeldete Vermietungen.

„Der Stadt Köln ist es gelungen, mehr als 5500 Datensätze zu Einnahmen aus Beherbergungsleistungen zu erhalten, die über ein weltweit agierendes Onlineportal im Jahr 2016 vermittelt wurden“, erklärte Diemert am Freitag über das Presseamt. Dies sei „ein wichtiger Erfolg im jahrelangen Ringen um Bereitstellung dieser Daten“. Bis zuletzt seien „vergebliche Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit dem Online-Betreiber, die Daten selbst herauszugeben, geführt worden“.

Die Daten enthalten laut Stadt Namen und Adressen der Gastgeber sowie Einnahmen und Zahl der Übernachtungen im Jahr 2016. Zur Frage, ob es sich bei dem Portal um Airbnb handelt, wollte sich eine Sprecherin von Diemert nicht äußern. Die Datensätze erhielt die Stadt Köln am Ende über eine Amtshilfe des Bundeszentralamts für Steuern. Durch sie kennt die Stadt jetzt fünfmal so viele Beherbergungsstätten in Köln als ihr bisher bekannt waren.

Stadt will auch Fälle ab 2017 untersuchen

Wer touristische Übernachtungen nicht der Stadt gemeldet hat, dürfte bald Post vom Steueramt bekommen. Man werde allen Fällen nachgehen und weitere Datensätze ab dem Jahr 2017 anfordern, betonte Diemert.

Der Fall erinnert entfernt an die „Steuer-CDs“ mit Daten über Steuersünder, die ihr Geld jahrelang erfolgreich in der Schweiz und anderen Steueroasen versteckt hatten. Sie flogen auf, als ihre Bankdaten in die Hände deutscher Steuerbehörden gelangten. Dass die nun im Besitz der Stadt Köln befindliche Datei fünfmal so viele Beherbergungsstätten enthält, wie sie dem Kölner Steueramt bislang aus abgegebenen Steuererklärungen sowie über Portalrecherchen und Datenanforderungen bekannt waren, zeige „das Ausmaß von Vermietungen über entsprechende Portale“, so Diemert.

Sie verwies auf die Auswirkungen dieser Kurzzeitvermietungen auf den angespannten Kölner Wohnungsmarkt. Deshalb habe die Stadt ab 1. Juli 2021 eine Wohnraumschutzsatzung erlassen, „durch die die Zweckentfremdung von Wohnraum als Ordnungswidrigkeit mit massiven Geldbußen geahndet werden kann“.

Strafrechtliche Folgen drohen

Die so genannte „Kulturförderabgabe“ in Höhe von 5,00 Prozent auf den Übernachtungspreis wird in Köln nur auf privat veranlasste Übernachtungen erhoben. Dies gilt sowohl für Hotels als auch für Ferienwohnungen und andere gegen Entgelt vermietete Quartiere. Beruflich bedingte Übernachtungen, etwa von Geschäftsreisenden, sind nicht von der Bettensteuer betroffen.

Die Stadt Köln appelliert nun an alle Vermieter, nicht abgegebene Erklärungen zur Bettensteuer nachzuholen, „da anderenfalls auch steuerstrafrechtliche Folgen drohen können“. Bei steuerpflichtigen Vermietungen werde die Stadt die Steueransprüche verfolgen und durchsetzen. „Steuergerechtigkeit ist ein hohes Gut, weshalb wir schon aus diesem Grund allen Fällen nachgehen werden“, sagte Diemert. „Das ist auch ein wichtiges Signal für unsere Hotels und Pensionen, die selbstverständlich die Kulturförderabgabe von ihren Gästen erheben und an die Stadt entrichten.“

Die „am System vorbeigeführten Gelder“ würden „dringend benötigt, um unser Gemeinwesen zu stützen und Pflichtaufgaben wie Bildung, Soziales, Sicherheit oder Bauen zu erfüllen“, betonte Kölns Kämmerin. Sie dankte den Mitarbeitenden des Steueramts, „die ihre Ermittlungen beharrlich zum Ziel geführt haben“.