Ab dem 1. November können betroffene Personen einfacher als bisher ihren Geschlechtseintrag ändern. Auch Minderjährige dürfen das - mit Zustimmung der Eltern.
SelbstbestimmungsgesetzSo viele Kölner wollen ihren Geschlechtseintrag ändern
Was bisher nur mit zwei psychiatrischen Gutachten und einem langwierigen Gerichtstermin möglich war, wird ab dem 1. November wesentlich einfacher. Ab dann tritt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft und es genügt eine „Erklärung mit Eigenversicherung“ um den Geschlechtseintrag sowie den Vornamen offiziell zu ändern. Der Wunsch muss allerdings drei Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden.
In Köln findet das SBGG Zustimmung: Zwischen dem 1. August, ab dem Anmeldungen möglich waren, und Mitte Oktober (Stand: 16. Oktober) sind bei dem Standesamt Köln 362 Anmeldungen eingegangen, teilte die Stadt auf Anfrage mit. 251 Termine seien bereits vereinbart, die restlichen Termine würden täglich vergeben.
Laut Gesetzgeber richtet sich das SBGG an trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Mit der Selbstauskunft beim Standesamt versichert eine Person, dass der gewählte Geschlechtseintrag oder die Streichung sowie der neu gewählte Vorname ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht. Es gelten weiter die Geschlechtseinträge männlich, weiblich und divers. Außerdem muss man versichern, dass man die Tragweite der Folgen dieser Änderung verstanden hat.
Selbstbestimmungsgesetz in Köln: Etwa fünf Anmeldungen pro Tag
Im Durchschnitt haben sich in dem Zeitraum etwa fünf Personen pro Tag für eine Änderung des Geschlechtseintrag angemeldet. „Die Stadt Köln rechnet mit einer steigenden Anzahl von Anträgen“, teilte ein Sprecher mit. Dafür habe man bereits personelle und organisatorische Anpassungen vorgenommen.
Auch Minderjährige können in Zukunft ihren Geschlechtseintrag ändern lassen, benötigen dafür aber die Zustimmung der Eltern. Eine genaue Zahl teilte die Stadt nicht mit, minderjährig seien aber weniger als fünf Prozent aller Antragstellenden.
Auch bundesweit wird das Gesetz gut angenommen. Eine Auswertung des Magazins „Spiegel“ ergab, dass bis Ende August rund 15.000 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern wollen. Damit wollen die neue Regelung mehr Menschen nutzen als erwartet: In dem entsprechenden Gesetzesentwurf hatte die Ampel-Koalition mit etwa 4000 Fällen pro Jahr gerechnet.