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Umstellung auf das E-RezeptDreiviertel der Rezepte in manchen Kölner Apotheken bereits elektronisch

Lesezeit 4 Minuten
Eine Person legt die Gesundheitskarte eines Patienten in ein Kartenlesegerät in einer Apotheke.

Mit der Gesundheitskarte wird das E-Rezept in der Apotheke eingelöst.

Die verpflichtende Umstellung auf das E-Rezept stellt Apotheken, Ärzte und Patienten aber auch noch vor Herausforderungen.

Den Belastungstest muss das E-Rezept wohl erst ab Montag bestehen – dann sind die Ferien vorbei und sowohl ein Großteil der Praxen als auch der Kölnerinnen und Kölner wieder zurück im Alltag. Bereits seit dem 1. Januar ist es Pflicht: das E-Rezept. Ärztinnen und Ärzte dürfen laut Gesetzgeber verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch elektronisch verordnen. Das rosafarbene Rezept hat - bis auf einige Ausnahmen - ausgedient.

„In einigen Kölner Apotheken sind schon über 75 Prozent der eingelösten Rezepte E-Rezepte“, sagt Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein. „Wir freuen uns besonders über die hohe Akzeptanz bei unseren Kunden. Gerade auch die Älteren bewerten das E-Rezept sehr positiv.“ Die meisten Verordnungen fänden komplett papierlos, direkt über die elektronische Gesundheitskarte statt. An zweiter Stelle folge der sogenannte „Token“: Das Rezept wird mit einem QR-Code auf Papier ausgedruckt, der bei den Apotheken eingelesen wird. „Nur ganz wenige Patientinnen und Patienten nutzen eine App der Gematik auf dem Smartphone“, so Preis. Bei der App gebe es von Seiten der Server der Krankenkassen aktuell noch die meisten Probleme beim Abrufen der E-Rezepte.

Beihilfeempfänger und Privatversicherte müssen noch warten

Ganz unvermittelt kommt die Umstellung nicht. „Bereits seit zwei Jahren sind die Apotheken in Nordrhein in der Lage, E-Rezepte einzulösen“, erklärt Thomas Preis. Und so funktioniert das ganze: Der Arzt stellt in der Sprechstunde in der Praxis ein E-Rezept aus. Diese Verordnung wird am Praxiscomputer eingegeben und im sicheren Datennetz des Gesundheitswesens gespeichert. Der Patient kann sein E-Rezept nun mit seiner elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke seiner Wahl einlösen und sie dort in ein Kartenlesegerät einstecken. Mehr wird nicht benötigt. Es ist weder eine PIN noch ein anderer Nachweis erforderlich.

„Grundsätzlich haben Patientinnen und Patienten in der Arztpraxis die Auswahl, ob sie einen Ausdruck haben, die App oder die Gesundheitskarte nutzen wollen“, sagt Preis. „Gerade für Patienten, die gepflegt werden, ist der ausgedruckte Token die bessere Lösung.“ Das „Muster 16“, also das bekannte rosa Rezept, kann nur noch in bestimmten Fällen genutzt werden, zum Beispiel bei Heimbewohnern, Hausbesuchen oder als Ersatzverfahren bei technischen Problemen. Auch Beihilfeempfänger und Privatversicherte bekommen noch keine E-Rezepte, bei ihnen wird die Umstellung erst im Laufe des Jahres erfolgen.

Auf einem Bildschirm in einer Apotheke sind Hinweise zu E-Rezepten angezeigt.

Noch hakt es in manchen Apotheken oder Arztpraxen an der technischen Umsetzung.

Zum Start des E-Rezeptes lagen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) aus Kölner Praxen nach dieser Woche zwar nur einzelne Rückmeldungen vor, ganz problemlos läuft der Start aber nicht. Zum Teil gebe es Hinweise auf verzögerte Übertragungen aufgrund der immensen Datenmengen sowie auf temporäre Störungen der Praxisverwaltungssoftware. Für das Praxisteam bedeute das gegebenenfalls zeitaufwändige Rücksprache mit der Servicehotline des jeweiligen Softwareanbieters. „In Summe lässt sich daraus aber bislang noch kein belastbares Fazit ziehen. Hier werden wir die nächsten Wochen noch abwarten müssen“, teilt die KVNO mit.

Auch Patientinnen und Patienten müssen sich umstellen: Denn sie sehen  bei Verwendung der Gesundheitskarte nicht, was auf dem Rezept steht. „Das kann manchmal zu Verwirrung führen“, gibt Apotheker Preis zu. Und: Die elektronische Gesundheitskarte gewinnt an weiterer Bedeutung. „Durch die Umstellung auf das E-Rezept können Rezeptbestellungen für Wiederholungsrezepte bei Dauermedikation nur noch entgegengenommen werden, wenn die Versichertenkarte bereits im laufenden Quartal eingelesen wurde“, erklärt etwa eine Hausarztpraxis aus Sülz das Problem. Andersherum können danach, etwa bei einer telefonischen Krankmeldung des Patienten, auch Medikamente elektronisch verordnet und dann abgeholt werden, ohne dass er oder sie in der Praxis erscheint.

Problem der fehlenden Signatur

In manchen Fällen hapere es an der fehlenden Signatur durch den Arzt. Denn auch ein elektronisches Rezept muss, wenn auch digital, vom Arzt unterschrieben werden. „Einige Praxen machen das nur einmal am Tag“, so Thomas Preis. „Das führt dazu, dass Patienten ihre Medikamente nicht sofort bei der Apotheke abholen können.“ Sie müssen bis zum nächsten Tag warten. Das sei jedoch nicht so vorgesehen, vor allem nicht bei dringenden Medikamenten, so Preis. „Als Patient sollte man darauf drängen, sein Rezept sofort einlösen zu können.“ 


Die digitale Krankschreibung

Bereits seit Anfang 2023 ist die elektronische Krankschreibung (eAU) gesetzlich vorgeschrieben. „Digitale Tools sollen die Organisation und das Management in den Praxen verbessern, entbürokratisieren und erleichtern. Mit der eAU ist das gelungen“, zieht der Vorsitzende des Hausärzteverbandes Nordrhein, Dr. Oliver Funken, eine positive Bilanz für die Einführung der digitalen Krankschreibung. Einziger Kritikpunkt sei die Akzeptanz auf Arbeitgeberseite. Warum sich Unternehmen mit der eAU schwertun, sei aus ärztlicher Sicht unklar.