Neben der Band Planschemalöör beteiligt sich auch Kasalla am Protest gegen den AfD-Parteitag in der Widdersdorfer Schule am kommenden Sonntag.
Geplanter Parteitag in KölnRückenwind für Protest gegen AfD-Treffen in Schule
Der geplante Kreisparteitag der AfD im Gymnasium Neue Sandkaul am kommenden Sonntag, 16. Juni, stößt auf erheblichen Widerstand. Nachdem mehrere Versuche der Initiative „GyNeSa gegen Rechts“, die Nutzung der Schule zu verhindern, erfolglos waren, ist nun am Sonntag ab 9 Uhr eine Demonstration vor dem Schulgebäude geplant.
500 Teilnehmende sind angemeldet. Unterstützung erhält die Initiative von Organisationen wie Köln gegen Rechts, Omas gegen Rechts, Köln stellt sich quer und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Erwartet werden auch die Bands Planschemalöör und Kasalla, die kleine Live-Konzerte geben. Kasalla-Frontmann Bastian Campmann begründet: „Das sind Anti-Demokraten. Wir finden es bedenklich, dass ausgerechnet in einer Schule, in der demokratische Werte vermittelt werden, ein solcher Parteitag stattfindet.“
Ähnlich hatte die Schüler-Initiative „GyNeSa gegen Rechts“ im Aufruf für eine Online-Petition argumentiert. Dort heißt es: „Wir vertreten die Meinung, dass die Werte unserer Schule wie Gleichberechtigung, Wertschätzung und Toleranz nicht mit dem Programm der AfD zusammenpassen. Wir hoffen, dass die Stadt Köln den Parteitag in andere Räumlichkeiten verlegt.“
Am Donnerstag-Nachmittag hatte die Online-Petition bereits knapp 12.500 Unterschriften erhalten. 10.000 Unterschriften hatten eine Schülerin und ein Schüler bereits vor gut einer Woche an Oberbürgermeisterin Henriette Reker übergeben.
Stadt verweist auf Recht auf Gleichbehandlung
Die Stadt unterstreicht indes, dass sie keinen Ermessensspielraum habe. Wenn eine öffentliche Einrichtung wie eine Schule grundsätzlich für politische Veranstaltungen genutzt werde, bestehe im Rahmen der Gleichbehandlung ein Anspruch auf Zugang. „In Köln hat der Rat festgelegt, dass städtische Räume in Schulen auch für Partei- und Fraktionsveranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Daran ist die Verwaltung gebunden. Nach dem Grundsatz der Parteienfreiheit und der Chancengleichheit der Parteien haben sich die Gemeinden als Träger öffentlicher Gewalt gegenüber allen Parteien neutral zu verhalten“, teilt die Stadt mit Verweis auf Artikel 21 des Grundgesetzes mit.
In einer Anfrage an den Ausschuss „Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen“, der am Montag, 17. Juni, tagt, thematisiert die Ratsgruppe Klima Freude/Gut die „Vergabe von städtischen Räumlichkeiten für extremistische Zwecke“. Sie verweist dabei auf einen Ratsbeschluss vom Dezember 2018 sowie auf eine Mitteilung der Verwaltung vom Juni vergangenen Jahres. Darin heißt es: „Eine Überlassung ist ausgeschlossen, sofern die Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen benutzt werden sollen, bei denen die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass auf diesen politisch extremistisches, rassistisches, antisemitisches, radikal islamistisches, sexistisches, gewaltverherrlichendes oder menschenfeindliches sowie verfassungswidriges oder verfassungsfeindliches Gedankengut dargestellt oder verbreitet wird.“ Die Ratsgruppe fragt unter anderem, mit welchen Konsequenzen ein Mieter zu rechnen hat, der gegen diese Klausel verstößt.