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Fall geht an BGHRevision nach Urteil im Pink-Panther-Prozess in Köln eingelegt

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Pink Panther Angeklagter

Der Angeklagte vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 35 Jahre alten Angeklagten drei Raubüberfälle vorgeworfen.

Mit dem am vergangenen Freitag ergangenen Urteil im Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglieder der Juwelenräuberbande „Pink Panther“, wird sich voraussichtlich der Bundesgerichtshof auseinandersetzen müssen. Wie Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer auf Nachfrage der Rundschau mitteilte, hat die Behörde am Montag Rechtsmittel gegen das Urteil der 17. Großen Strafkammer eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 35 Jahre alten Angeklagten drei Raubüberfälle vorgeworfen.

Zwei auf Kölner Juweliere in 2015 und 2016 sowie einen Raubüberfall auf einen Werttransporter in Esslingen im Oktober 2016, bei dem Edelmetalle, Schmuck und teure Uhren im Wert von rund 588000 Euro erbeutet wurden. Die Behörde hatte den 35-Jährigen in allen drei Fällen für überführt erachtet und insgesamt 13 Jahre Haft gefordert.

Das Gericht verurteilte den 35-Jährigen jedoch lediglich für den Coup in Esslingen zu sechseinhalb Jahren Haft. In den beiden Fällen die Juweliere in Sülz und Nippes betreffend waren hingegen Freisprüche ergangen. Die Begründung des Gerichts: Zwar habe es Indizien für eine Tatbeteiligung des Angeklagten gegeben, diese seien für eine Verurteilung aber „zu dünn“ gewesen.

Neben der Staatsanwaltschaft legte auch der Angeklagte Revision gegen das Urteil ein, wie Verteidiger Michael D. Hakner auf Nachfrage mitteilte. Hakner hatte für seinen Mandanten Freisprüche in allen drei Fällen gefordert. Der Verteidiger hatte sich nach dem Urteil zunächst zufrieden gezeigt, „zwei astreine Freisprüche“ für den 35-Jährigen erstritten zu haben. Der Schuldspruch soll nun aber ebenfalls vom BGH überprüft werden. (bks)