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Aufgeheizte Stimmung im GerichtPutin-Anhängerin in Köln zu Geldstrafe verurteilt

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Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.

Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.

Angeklagt war die 48-Jährige am Dienstag wegen des Vorwurfs der Billigung von Straftaten. Sie organisierte in Köln eine Pro-Russland-Demo.

Die Stimmung ist aufgeheizt auf und vor Saal 10 im Justizzentrum. Das Publikum ist sich mitunter spinnefeind, beim Betreten des Saals kommt es zu einem Gerangel zwischen einem Mann und einer Frau, die jäh aufschreit. Die Aufmerksamkeit der zahlreich anwesenden Pressevertreter wird so kurz von der Angeklagten (48) gelenkt, just als die sich einen Stern in weiß, blau und rot – den Farben der russischen Nationalflagge – an die Brust heftet.

Ukraine-Krieg als Friedensmission bezeichnet

Später im Prozess, die Angeklagte lässt sich gerade zu den Tatvorwürfen ein, bemerkt die Vorsitzende den Stern und bittet diesen abzunehmen: „Keine politischen Symbole im Gerichtssaal“, sagt die Amtsrichterin. Angeklagt war die 48-Jährige am Dienstag wegen des Vorwurfs der Billigung von Straftaten. Die Straftat, die die Frau am 8. Mai 2022 am Rande einer von ihr organisierten Demonstration am Fühlinger See billigte, ist der Angriff Russlands auf die Ukraine. Damals sagte die Frau gegenüber einem Reporter von Bild-TV: „Russland ist kein Aggressor.“ Weiter bezeichnete sie den Angriff als „Friedensmission“, Russland helfe nur, den seit 2014 tobenden Krieg im Osten der Ukraine – dem Donbas – zu beenden. Zudem sei Russlands Handeln „alternativlos“. Für Amtsrichterin Fuchs-Kaninski hatte die 48-Jährige damit Straftaten gebilligt und zudem den öffentlichen Frieden gestört. Sie verurteilte die Ukrainerin zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Euro gefordert.

Dass sie aufseiten Russlands steht, machte die Ukrainerin auch durch Kleinigkeiten deutlich. Bei den Angaben zu ihrer Person von der Richterin nach ihrem Geburtsort gefragt, antwortete die Angeklagte: „Dnepropetrowsk“. Das ist der alte, russische Name jener Stadt in der Zentralukraine, die seit einem ukrainischen Parlamentsbeschluss aus dem Jahr 2016 offiziell Dnipro heißt.

Zu den Anklagevorwürfen sagte die 48-Jährige, dass sie am 8. Mai 2022 „wie jedes Jahr den Tag des Sieges über den Faschismus gefeiert“ habe. Am 8. Mai 1945 hatte Nazideutschland die bedingungslose Kapitulation unterzeichnet, der Zweite Weltkrieg war damit in Europa beendet. Sich selbst bezeichnete die 48-Jährige als „Friedensaktivistin“ und „Antifaschistin“.

Vor Gericht ließ sie sich vom Leverkusener Rechtsanwalt Markus Beisicht verteidigen. Beisicht war unter anderem Vorsitzender der rechtspopulistischen „Bürgerbewegung pro Köln“. Gegen das Urteil kündigte er Rechtsmittel an. Die Angeklagte ist nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt. Im März 2023 durchsuchte der Staatsschutz ihre Wohnung. Laut Staatsanwaltschaft geht es um die „Verwendung des sogenannten Z-Symbols“ und das „Anwerben von Interessenten für die prorussische Söldnergruppe Wagner“.