Der 1. FC Köln hat beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision eingelegt. Damit ist das Urteil zum Ausbau des Trainingsgeländes im Grüngürtel noch nicht rechtskräftig.
Juristischer SchrittNeue Runde im Streit um FC-Ausbau
Der Streit um den Ausbau des FC-Trainingsgeländes im Grüngürtel könnte nun doch vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig entschieden werden. Die juristische Auseinandersetzung geht damit in die Verlängerung. Hintergrund ist, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster den Bebauungsplan für den Grüngürtel aufgrund formaler Fehler für „unwirksam“ erklärt hatte.
Oberbürgermeisterin Henriette Reker hatte anschließend gegenüber der Rundschau gesagt: „Man kann ja nicht den Klimanotstand ausrufen und dann den Grüngürtel bebauen. Das passt nicht zusammen. Der Ausbau ist von der Stadt nicht gewollt. Punkt.“ Die Stadt hat auf eine Beschwerde bei Gericht verzichtet. Die Club-Verantwortlichen jedoch haben beim BVG Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision eingelegt. Es war die einzige Möglichkeit, sich juristisch gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu wehren. „Als Geschäftsführung ist es unsere Verpflichtung, die Rechte und Interessen des FC zu schützen. Deshalb müssen wir in so wichtigen Fragen alle unsere Möglichkeiten ausschöpfen, um eine abschließende Klärung der Rechtslage herbeizuführen“, erklärte FC-Geschäftsführer Philipp Türoff nun.
Trotz des juristischen Schritts deuten weiterhin alle Zeichen auf einen Umzug des FC nach Marsdorf. Im Dezember hatte Türoff der Rundschau gesagt: „Wir sind fünf Jahre lang hingehalten worden.“ Die Beschwerde beim BVG könnte ein Mittel sein, um Druck auf die Stadt auszuüben, nicht nur, um den Neubau in Marsdorf schneller voranzubringen, sondern auch für die Verhandlung über die Finanzierung. Für den Ausbau im Grüngürtel hatte der Club mit Kosten von bis zu 30 Millionen Euro kalkuliert. Die Summe könnte bei einem Neubau erheblich größer werden.