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Köln-MülheimProzess um Brandanschlag in Flüchtlingsheim

Lesezeit 2 Minuten
Statue der Justitia

Eine Statue der Justitia (Symbolbild)

Köln – Der Schrecken stand den Opfern eines Brandanschlages zweier rechtsextremer Männer auf ein Flüchtlingsheim in Mülheim noch gestern ins Gesicht geschrieben. „Ich hatte die Panik“, sagte eine Frau (50) im Zeugenstand im Amtsgericht. Ihre Schwiegertochter (26) schilderte: „Plötzlich gab es einen Knall am Fenster. Splitter sprangen und dann war da überall Rauch.“ Sofort hätten sie, ihre Schwägerin und die Großmutter die Kinder gepackt und seien über den Flur ins Freie gelaufen. Entschuldigungen der Angeklagten lehnten sie unisono ab: „Da gibt“s nichts zu entschuldigen“, sagte die 26-Jährige.

Die Männer räumten die Tat ein

Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, am Abend des 2. Januar eine 1500 Grad heiße Leuchtfackel – einen sogenannten „Bengalo“ – mit der Aufschrift „Pegida NRW“ gegen das Flüchtlingsheim geworfen zu haben. Der 26-Jährige habe zunächst eine Rauchfackel gezündet und dann mit einem Teleskopschlagstock das Fenster zu einem Zimmer eingeschlagen. Darin befanden sich die drei Frauen und neun Kinder. Glücklicherweise verfehlte der 22-Jährige aber das offene Fenster und die Fackel brannte vor der Unterkunft ab.

Die Männer räumten über ihre Anwälte die Tat ein. Ihre Mandanten hätten die Opfer aber nicht verletzen, sondern nur verängstigen wollen. „Er wollte seiner Gesinnung Ausdruck verleihen, dass sie nicht willkommen sind“, sagte die Verteidigerin des Jüngeren. Zudem hätten sich beide mittlerweile von der rechtsextremen Szene distanziert. Während der 22-Jährige Kölner das lediglich angab, konnte der 26-jährige Oberhausener vorweisen, am Aussteigerprogramm Rechtsextremismus des NRW-Innenministeriums teilzunehme. Mitte Juli habe er sich freiwillig gemeldet.

Weitere Angaben zur Tat machten die Angeklagten nicht. Das reichte weder der Anklagevertreterin noch dem Vorsitzenden Dr. Frank Altpeter für ein Urteil. Zumal eine Zeugin, die Ex-Freundin des 26-Jährigen, nicht zur Verhandlung erschienen war. Von ihr erwartet sich das Gericht genauere Angaben zu den Hintergründen der Tat. Beim nächsten Verhandlungstermin am 2. November, soll das Erscheinen der Zeugin sichergestellt werden.