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Mit „humoreskem Sinn“Mitarbeiter der Kölner Justiz wegen Hakenkreuz-Posting vor Gericht

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Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.

Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.

Welche Tücken WhatsApp-Chatgruppen bergen können, hat am Donnerstag einmal mehr ein Prozess vor dem Amtsgericht gezeigt.

Angeklagt wegen der Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen war ausgerechnet ein Mitarbeiter (49) der Kölner Justiz. Der Mann hatte am 7. März 2019 in der Chatgruppe „Justiz Fun & Trash“ (zu Deutsch: Spaß und Müll) ein Foto eines Reichsadlers mit Hakenkreuz gepostet. Im nicht vom Angeklagten verfassten Kommentar hieß es Kettenbrief-typisch: „Schicke diese Friedenstaube weiter an all Deine Freunde.“ Gegen einen Strafbefehl hatte der 49-Jährige Widerspruch eingelegt, weshalb es zu dem Verfahren kam.

Mit den Vorwürfen vor Gericht konfrontiert, räumte der Vater einer Tochter ein, dass er das Bild versandt habe. „Das geschah aber nicht aus einer rechtsfeindlichen Gesinnung, sondern eher in einem humoresken Sinn“, formulierte der sichtlich aufgeregte und angespannte Angeklagte etwas holprig. Zudem berief sich der Mann darauf, dass er das Bild nicht einer großen Masse an Leuten zugänglich gemacht habe. Vielmehr habe er auf die Diskretion der Chatgruppe vertraut, in der zahlreiche Justizmitarbeiter Nachrichten, Gags und Fotos geteilt hätten.

49-Jähriger war Gründer der WhatsApp-Gruppe

Aufgeflogen war der Fall, als das Handy eines Justizmitarbeiter im Kölner Landgerichtsbezirk wegen anderer Vorwürfe durchsucht und die Abbildung gefunden worden war. Gründer der WhatsApp-Gruppe war der 49-Jährige gewesen. Er habe sie mit dem Hinweis: „Wer was lustiges hat, der stellt es in die Gruppe“ gegründet. Als sich weitere Abbildungen mit Bezug zum Nationalsozialismus im Chat fanden, hatte der Angeklagte die Teilnehmer noch ermahnt, dies zu unterlassen, da Disziplinarmaßnahmen und strafrechtliche Verfahren blühen könnten.

Laut Angaben von Verteidiger Andreas von Dahlen seien lediglich 0,4 Prozent der Abbildungen strafrechtlich problematisch gewesen. Objektiv war für das Gericht der Tatbestand der Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen erfüllt. „Was haben Sie sich dabei gedacht, als Sie das Bild versandt haben?“ fragte die Amtsrichterin. „Ich musste nur schmunzeln, als ich es gesehen habe“, sagte der Angeklagte. Er habe das Bild geteilt, weil er es lustig fand. „Was ich getan habe, da schäme ich mich für“ sagte der 49-Jährige.   Das Gericht stellte das Verfahren ein. Aus dem Schneider ist der 49-Jährige dennoch nicht. Gegen ihn läuft ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel, ihn aus dem Dienst zu entfernen wegen verfassungsfeindlicher Gesinnung. Für von Dahlen wird da das Kind mit dem Bad ausgeschüttet: „Von meinem Mandanten sind keine eigenen Äußerungen mit verfassungsfeindlichen Bezügen bekannt.“