Ein 45-jähriger Deutscher steht in Köln wegen Mordes an einer Kanadierin 2012 in Lahore vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft
Tat in PakistanLeichnam in Kanal geworfen – Details bei Prozess in Köln
Die Sache ist vertrackt: Selbst in Deutschland begangene Morde ohne Leiche, sind mehr als schwer aufzuklären. Doch seit November steht die 11. Große Hilfsstrafkammer am Landgericht vor der Aufgabe, einen solchen Fall aufzuklären, der auch noch vor zwölfeinhalb Jahren und mehr als 5000 Kilometer von Köln entfernt spielt. Dennoch zeigte sich die Staatsanwältin in dem Prozess am Donnerstag davon überzeugt, dass der auf der Anklagebank sitzende 45 Jahre alte Deutsche mit pakistanischen Wurzeln im August 2012 am Rande von Lahore eine damals 40-jährige Kanadierin zunächst betäubt und dann erdrosselt hat. „Der Angeklagte hat sich daher wegen heimtückischen Mordes schuldig gemacht“, sagt die Anklägerin und fordert eine lebenslange Haftstrafe.
Als Magier „Krishna Roi“ ausgegeben
Demnach soll der 45-Jährige im August 2012 mit der an Schwarzer Magie interessierten Kanadierin verabredet gewesen sein, um gemeinsam mit ihr einen Kongress für Heiledelsteine zu besuchen. Zuvor schon soll die Frau für Unsummen solche Steine — die im Grunde wertlos sind — von dem Angeklagten erworben haben, der sich als Magier ausgegeben und unter dem Namen „Krishna Roi“ aufgetreten sein soll. Laut der Anklage soll der Mann mit einem Mitangeklagten am 25. August 2012 am Flughafen in Lahore mit einem Mietwagen abgeholt haben. Auf dem Weg in die 14-Millionen-Einwohner-Metropole sei an einem Teestand gehalten worden, wo der Angeklagte Tee gekauft habe. In den Becher, den er dem späteren Opfer gereicht habe, habe er zuvor ein Schlafmittel aufgelöst. Nachdem die Frau aufgrund des Medikaments ihr Bewusstsein verloren habe, habe der Angeklagte die Frau erdrosselt.
Zeuge belastet per Videokonferenz
Anschließend hätten der Angeklagte und der Mittäter, um Spuren zu verwischen, die Tote entkleidet und den Leichnam in einen Kanal geworfen. Zwar habe es das Gericht trotz großer Mühen nicht geschafft, wichtige Zeugen aus Pakistan zur Anreise und Aussage nach Köln zu bewegen, dennoch gebe es in den Akten — an den Ermittlungen waren Behörden mehrerer Länder beteiligt und füllen beinahe einen ganzen Aktenwagen — genügend „Indizien und Beweise“ zusammengetragen, die für eine Täterschaft des 45-Jährigen sprächen. Und noch am Donnerstagvormittag hatte ein Bekannter des Angeklagten diesen schwer belastet. Per Videokonferenz aus London zugeschaltet, behauptete der Mann, der Angeklagte habe ihm gegenüber in einem Telefonat die Tat gestanden. Verteidiger Philipp Thiée machte hingegen auf fast schon unzählige Widersprüche in den Aussagen der lediglich durch die Akten vermittelten Zeugen aufmerksam. Man wisse nichts von den Zeugen, habe keinen persönlichen Eindruck, wisse nichts über ihre intellektuelle Leistungsfähigkeit oder ihre psychische Verfassung. Thiée bezweifelte auch, dass die von der Staatsanwaltschaft herangezogenen Zeugen nach hier in Deutschland rechtsstaatlichen Methoden vernommen worden seien. Pakistan sei für Menschenrechtsverletzungen bekannt. Thiée plädierte auf Freispruch: „Eine Indizienkette muss sich von der Leiche aus um den Hals des Angeklagten erstrecken und halten. Das tut sie hier nicht.“