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Videoüberwachung in KölnKameras in der Innenstadt bleiben im Lockdown eingeschaltet

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Kölner Hauptbahnhof

Köln – Die Videoüberwachung auf den Plätzen der Innenstadt und am Dom muss während des Corona-Lockdowns nicht ausgeschaltet werden. Dies hat am Donnerstag das Verwaltungsgericht entschieden und damit die Anträge eines Bürgers abgelehnt. Dieser hatte die Abschaltung der Kameraüberwachung gefordert. Die Begründung: Weil die Pandemie zu einem Rückgang der Straßenkriminalität geführt habe, seien viele Bereiche der Stadt keine Kriminalitätsschwerpunkte mehr, weshalb auf die Kameras zu verzichten sei. Ohnehin ließe sich durch das Tragen der Schutzmasken kaum ein Straftäter erkennen.

Plätze immer noch Kriminalitätsschwerpunkt

Die Verwaltungsrichter wollten diese Sichtweise nicht teilen. Denn zum einen habe die Polizei glaubhaft versichern können, das Neumarkt, Breslauer Platz, Ebertplatz und das Domumfeld nach wie vor Schwerpunkte der Kriminalität seien und eine hohe Zahl von Einsätzen zu verzeichnen sei. Zum anderen wiege das Recht des Antragstellers auf „informationelle Selbstbestimmung“ weniger schwer als die Nachteile, die eine Abschaltung der Videoüberwachung mit sich bringe.

Dass die Menschen durch das Tragen eines Mundschutzes nicht zu identifizieren seien, spielte für die Richter ebenfalls keine Rolle. Denn die Kameras übertragen Live-Bilder ins Präsidium, so dass sich Straftaten sofort erkennen lassen und die Polizei reagieren kann. (tho)