Ein Gutachten sieht keine Grundlage für eine Erhaltungssatzung, die die Luxus-Sanierung zugunsten des Mieterschutzes verhindern könnte.
ErhaltungssatzungKölner Rathenauviertel wohl zu teuer für Veedelschutz

Der Rathenauplatz im Köln
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Severinsviertel ja, Mülheim ja, Rathenauviertel nein. Das ist die Kurzfassung eines Fachvortrags des „ALP“-Instituts für Wohnen und Stadtentwicklung in der Bezirksvertretung Innenstadt. Deren Experten erstellen im Auftrag der Stadt Gutachten für mögliche Erhaltungssatzungen, im vorliegenden Fall für die Neustadt-Süd rund um den Rathenauplatz, das Kwartier Latäng bis an die Aachener Straße. Die Verwaltung hatte auf Grundlage des Gutachtens den politischen Gremien eine Vorlage erstellt, die eine Erhaltungssatzung für die Neustadt-Süd eben nicht empfiehlt.
Damit die Satzungen, die eine Gefährdung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung eines bestimmten Viertels durch Luxus-Sanierung und Umbau verhindern sollen, greifen können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein: Ein Aufwertungspotenzial muss vorhanden sein, ebenso ein Verdrängungspotenzial sowie Verdrängungsdruck. Erst wenn alle drei Faktoren zusammen kommen, hält eine Erhaltungssatzung in der Regel auch vor Gericht stand.
Und während erstere beiden Punkte aus Sicht der Experten fraglos erfüllt sind, zweifelt „ALP“ am dritten Punkt, dem Verdrängungspotenzial. In Kurzform: Die Mieten dort sind ohnehin schon so hoch, dass sich Modernisierung und damit verbundene Mieterverdrängung für Investoren kaum lohnen. Die Haushaltsbefragungen ergaben Preise um 15 bis 16 Euro für unsanierte, unrenovierte Wohnungen – da lohne sich eine Sanierung kaum, wenn man danach einen oder zwei Euro kalt mehr verlangen könne, rechnet Felix Arnold von „ALP“ vor.
Und auch die Menschen, die neu ins Viertel ziehen, brächten nicht unbedingt mehr Geld mit. Das Gros des Gebietes sei ohnehin sehr gut situiert. Eher schon sei das umgekehrte Phänomen zu beobachten, dass einkommensstarke Schichten aufgrund der Partyszene abwanderten als dass neue, noch zahlungskräftigere nachkämen. Eine Erhaltungssatzung könne bei dieser Entwicklung aber nicht greifen, führt Arnold aus: Denn die unterbinde vielleicht Luxus-Sanierungen, aber keine hohen Mieten allein aufgrund der Attraktivität eines Viertels.
Mieter aus den Wohnungen gedrängt
„Da müssen andere Instrumente wie Mietpreisbindungen oder Ähnliches bedacht werden“, sagt Arnold. Den Schnitt in der Neustadt-Süd habe es bereits vor zehn, 15 Jahren gegeben.
Bezirksbürgermeister Andreas Hupke – er wohnt seit Jahrzehnten im Viertel – und Klaus Adrian vom Vorstand der Bürgergemeinschaft Rathenauplatz wollten dem allerdings so nicht zustimmen. Denn dass langjährige Mieter aus ihren Wohnungen gedrängt würden und dort hochwertiger Wohnraum entstehe, haben beide schon mehrfach beobachtet. Zudem habe nur knapp ein Drittel der Anwohner an der schriftlichen Befragung, die auch noch in Zeiten der Corona-Pandemie stattfand, teilgenommen. Arnold erklärte, ein Drittel sei ein außerordentlich hoher Rücklauf, in der Südstadt und erst recht in Mülheim seien die Zahlen deutlich geringer und die Auswertungen dennoch repräsentativ gewesen.