Auch beim hochsensiblen Thema Abtreibung gilt es, Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht unabhängig von der eigenen Einstellung zu achten, findet unser Autor Michael Fuchs.
Kommentar zum „Marsch für das Leben“Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht achten
Wir haben gewonnen und ihr nicht! So lautete das triumphierende Fazit eines Gegendemonstranten nach der Demo von Abtreibungsgegnern am Samstag in Köln. Für Letztere wurde der geplante „Marsch für das Leben“ durch die Innenstadt zum Spießrutenlauf und war nach wenigen Metern wegen Straßenblockaden beendet.
„Haut ab aus Köln“ war in der aufgeheizten Stimmung noch eine der freundlicheren Formulierungen, die ihnen entgegenschallten. Wo die Polizei keine Präsenz zeigte, kam es auch zu Diebstählen und Tätlichkeiten gegenüber Menschen, die gegen Abtreibung und Sterbehilfe sind.
Unabhängig von jeder inhaltlichen Bewertung dieses hochsensiblen Themas sollte klar sein, dass jeglicher Protest und Gegenprotest friedlich bleiben muss. Dass man offen für Diskussion und Meinungsaustausch bleiben sollte. Dass das Demonstrationsrecht unabhängig von der Einstellung gilt.
Alle haben in diesem Land das Recht, ihre Meinung frei zu äußern, sofern sie dabei im Rahmen der Gesetze bleiben. Wer gegensätzliche Meinungen niederbrüllt und anderen Menschen das Recht abspricht, eine andere Meinung zu vertreten als er selbst, der handelt zutiefst undemokratisch und trägt zur Spaltung der Gesellschaft bei.
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