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Kölner ProzessSo hohe Strafen bekommen die Corona-Betrüger

Lesezeit 2 Minuten
Eine Frau füllt ein Formular für einen Covid-19-Test aus. 

Eine Frau füllt ein Formular für einen Covid-19-Test aus.

Mehr als 16 Millionen Euro haben zwei Männer von der kassenärztlichen Vereinigung ergaunert.

Mit dem angeblichen Betrieb von Corona-Teststationen haben sich zwei Männer im Alter von 32 und 33 Jahren über 16 Millionen Euro von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) ergaunert. Am Dienstag verurteilte das Kölner Landgericht die beiden in Köln lebenden Männer wegen 25 Fällen des Betrugs — wobei sieben Taten im Versuchsstadium stecken blieben — zu Haftstrafen von sieben Jahren und drei Monaten sowie sechs Jahren. Ein 35 Jahre alter Mitangeklagter kam wegen Beihilfe zum Betrug mit zwei Jahren Haft auf Bewährung davon.

Laut dem Urteil hatten die beiden Haupttäter ab Dezember 2021 „unter immensem organisatorischem Einsatz“ mit den Betrugstaten begonnen. Hierzu hatten sie bereits zuvor mittels italienischer Strohleute Konten bei Banken in Deutschland eröffnet und sich den Zugriff darauf gesichert sowie Briefkästen auf die Namen einiger Strohleute eingerichtet, die dann als angebliche Betreiber von Testzentren dienten. Anschließend erschlichen sich die beiden Männer Zugang zum System der KVNO, über das die Bürgertests auf den Krankheitserreger SARS-CoV-2 abgerechnet wurden. Zwar habe die KNVO es den beiden Hauptangeklagten leicht gemacht. Deutschland habe sich während des Tatzeitraums jedoch in einer Notlage befunden, der Staat habe mit unbürokratischen Bürgertests auf die Pandemielage reagiert. „Sie haben diese Notlage ausgenutzt“, machte der Vorsitzende bei der Urteilsbegründung deutlich.

Das Gericht ordnete zudem die Einziehung der ergaunerten Beute an. Für knapp 12 Millionen Euro haften demnach die beiden Hauptangeklagten gemeinsam, für weitere rund 4,8 Millionen Euro der 32-Jährige allein. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von 40000 Euro von dem 35-Jährigen an. Den Betrag hatte er laut Urteil für seine unterstützenden Handlungen von seinen Mitangeklagten als Lohn erhalten. Die Urteile gegen die beiden Hauptangeklagten sind nicht rechtskräftig, Revision ist möglich. Der 35-Jährige akzeptierte hingegen noch im Gerichtssaal seinen Schuldspruch.