Die Aktivisten hatten auf mehreren Rathausbalkonen Banner präsentiert mit der Aufschrift „Wir müssen reden“.
Prozess in KölnKletterer der „Letzten Generation“ vom Rathaus gehen straffrei aus
Die beiden Aktivisten (20, 21) der „Letzten Generation“, die im März 2023 auf die Balkone des Historischen Rathauses am Alter Markt geklettert sind, um für Klimaschutz zu demonstrieren, sind vor Gericht straffrei ausgegangen. Das Verfahren gegen beide Angeklagte sei „gegen die Auflage binnen drei Monaten zehn, beziehungsweise 15 Sozialstunden zu erbringen, vorläufig eingestellt worden“, sagte die Sprecherin des Amtsgerichts Köln, Denise Fuchs-Kaninski, auf Anfrage.
Die Aktivisten hatten auf mehreren Rathausbalkonen Banner präsentiert mit der Aufschrift „Wir müssen reden“. Die Stadt hatte die beiden Heranwachsenden wegen Hausfriedensbruchs angezeigt.
Ihr Anwalt Michael Hock argumentierte, der Hausmeister habe den Strafantrag unterzeichnet, sei dazu aber nicht berechtigt gewesen. Berechtigt sei nur das städtische Rechtsamt, doch dessen Strafantrag sei erst vier Tage nach Ablauf der Frist bei der Polizei eingegangen.
Fuchs-Kaninski bestätigte dies indirekt, sie erklärte: „Hinsichtlich des Hausfriedensbruchs ist das Gericht davon ausgegangen, dass kein wirksamer Strafantrag vorgelegen habe.“ Neben der Rathauskletterei waren der Frau (21) und dem Mann (20) auch eine beziehungsweise zwei Nötigungen im Rahmen anderer Klimaprotesten vorgeworfen worden. Letztlich sei das Verfahren hinsichtlich aller Vorwürfe vorläufig eingestellt worden. „Wenn die Angeklagten die Sozialstunden ableisten, wird das Verfahren endgültig eingestellt werden.“
Eine Stadtsprecherin widersprach der Darstellung, sie sagt: „Der Strafantrag wurde der allgemeinen Dienstvorschrift entsprechend ordnungsgemäß gestellt. Da hier die Beschuldigten auf frischer Tat von einem Mitarbeiter der betroffenen Dienstelle, dem Leiter des Rathausservice, ertappt wurden und (...) die öffentliche Sicherheit und Ordnung verletzt haben, war ein unmittelbares und sofortiges Einschreiten durch die konkrete Dienststelle geboten. Auch der ergänzende Strafantrag durch das Rechtsamt erfolgte fristgerecht.“ (fu)