Ein Verfahren um den Brandanschlag am Kölner Hauptbahnhof von 2018 wurde eingestellt, da der Täter dauerhaft verhandlungsunfähig ist.
Akte geschlossenKein Prozess um Brandanschlag am Kölner Hauptbahnhof
Die Akte ist endgültig geschlossen: Im Fall der Geiselnahme und des Brandanschlags am Hauptbahnhof im Oktober 2018 wird es keinen Prozess geben. Wie die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage der Rundschau bestätigte, wurde das Verfahren gegen den zur Tatzeit 55 Jahre alten Täter nun endgültig eingestellt. Wiederholt war der Täter, der durch einen Kopfschuss eines Spezialeinsatzkommandos lebensgefährlich verletzt wurde, in den zurückliegenden Jahren von unterschiedlichen Sachverständigen neurochirurgisch und neurologisch untersucht worden. „Aufgrund des Gutachtens ist von einer dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit auszugehen“, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Das stelle ein Verfahrenshindernis dar, das eine juristische Aufklärung des Falls unmöglich mache.
Rückblende: Was war geschehen?
Gegen 12.45 Uhr am 15. Oktober 2018 schüttete der damals 55 Jahre alte Täter im hinteren Bereich des McDonalds Benzin auf den Boden, wie ein Überwachungsvideo später zeigte. Anschließend warf er einen Molotowcocktail in das Restaurant. Sofort brach Chaos aus, Kunden flohen schreiend vor dem Feuerball. Ein 14 Jahre altes Mädchen, das gerade eine Bestellung aufgab, erlitt schwere Verbrennungen an den Beinen. Sie musste sich hernach wiederholt operativen Eingriffen unterziehen. Als durch den Brandsatz die Sprinkleranlage in dem Restaurant ausgelöst wurde, ergriff der Angreifer die Flucht. In der gegenüber vom Schnellrestaurant gelegenen Apotheke verschanzte er sich und nahm dort eine Frau als Geisel. Neben Brandbeschleuniger führte der Mann auch Campinggaskartuschen bei sich, die zum Teil mit Klebeband verbunden waren. Als der Mann seiner Geisel zwei Gaskartuschen um den Hals hängte und begann, sie mit Brandbeschleuniger zu übergießen, griff ein Spezialeinsatzkommando der Polizei ein. Blendgranaten explodierten, Schüsse fielen. Unter anderem von einem Kopfschuss getroffen, ging der Geiselnehmer zu Boden und musste reanimiert werden. Die Geisel konnte befreit und in Sicherheit gebracht werden. Die Frau kam mit dem Schrecken davon. Insgesamt waren drei Personen bei dem Anschlag verletzt worden. Der Kölner Hauptbahnhof hatte über Stunden gesperrt werden müssen, was für ein Verkehrschaos sorgte.
Zunächst stand Terrorverdacht im Raum
Einen terroristischen Hintergrund des Anschlags konnte die Polizei zunächst nicht ausschließen. Noch am Tatabend hatte der damalige Einsatzleiter Klaus Rüschenschmidt mitgeteilt: „Im Zusammenhang mit dem Betreten der Apotheke soll er Passanten zufolge auch gerufen haben, dass er zur Terrorgruppe Daesh gehört.“ „Daesh“ ist der arabische Name für die Terrormiliz Islamischer Staat. Wegen des Terrorverdachts übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen. Zwei Monate später gab es dann aber Entwarnung: Ein radikal-islamistisches Motiv habe sich nicht erhärtet, verlautbarte der Generalbundesanwalt Mitte Dezember 2018. Die Tat wurde fortan als die eines psychisch kranken Einzeltäters behandelt. Zeitgleich erwachte auch der Täter aus dem Koma. Am Krankenbett wurde ihm von einem Ermittlungsrichter der Haftbefehl verkündet.
Der Verteidiger des Beschuldigten, Marc Donay, bemühte sich um eine Unterbringung und Behandlung seines Mandanten in einer Spezialklinik. Eine Verlegung scheiterte aber immer wieder an der Kostenfrage. Heute ist der Mann in einer Pflegeeinrichtung in Porz untergebracht. „Meinem Mandanten geht es immer noch sehr schlecht“, sagte Donay im Gespräch mit der Rundschau. Sein Mandant sei nach wie vor „sehr begrenzt bewegungsfähig“. Und weiter: „Die Einstellung des Verfahrens war aus meiner Sicht überfällig.“