Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, soll der Rheinufertunnel rund um die Uhr mit 32 Kameras überwacht werden. Die Videoanlage soll nächstes Jahr installiert werden.
Verkehrssicherheit in KölnIm Rheinufertunnel sollen Videokameras installiert werden

Im Rheinufertunnel wird nächstes Jahr eine Video-Anlage installiert. Während der Arbeiten werden Fahrspuren gesperrt.
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Der Rheinufertunnel soll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine neue Anlage zur Videoüberwachung bekommen. Kostenpunkt: rund 1,1 Millionen Euro. Im Preis enthalten sind Lautsprecher für Durchsagen an die Verkehrsteilnehmer. Der Finanzausschuss des Stadtrats soll die Gelder für die Bauarbeiten am 26. Mai freigeben. Doch das Rechnungsprüfungsamt ist nicht ganz einverstanden mit der Kalkulation. Aber der Reihe nach.
Nach den schweren Brandunglücken 1999 und 2001 in Straßentunneln der Alpenländer (Montblanc, Tauerntunnel, Gotthard) hat die EU die Sicherheitsanforderungen für Tunnelbauwerke massiv verschärft. Folge für Köln war ein Programm zur Ertüchtigung der städtischen Tunnel, das der Stadtrat vor 16 Jahren beschlossen hat. Die größte bisher umgesetzten Maßnahme im Rahmen dieses Programms war die Generalsanierung des Kalker Tunnels an der Stadtautobahn (B 55a) von 2014 bis 2019.
Rheinufertunnel als Hauptader Kölns
Nun stehen Arbeiten im Rheinufertunnel an – einer der Hauptverkehrsadern der Kölner Innenstadt. Das Bauwerk ist 590 Meter lang, verläuft unter dem Rheingarten in der Altstadt und verbindet die Straßen „Am Leystapel“ und „Konrad-Adenauer-Ufer“. 1981 wurde der Tunnel eröffnet. Er besteht aus zwei durch eine Mittelwand getrennten, elf Meter breiten Tunnelröhren mit jeweils drei Fahrspuren. Im Tunnel gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Bei Hochwasser wird der Rheinufertunnel ab einem Wasserstand von knapp zehn Metern mit Schutztoren gegen Überflutung gesichert.
Wie das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau mitteilt, soll nun bei laufendem Verkehr eine Video- und Sprachalarmierungsanlage installiert werden, um den Tunnel rund um die Uhr überwachen zu können. So kann bei Störungen, Unfällen und Bränden schneller Hilfe geholt und zum Beispiel die Feuerwehr alarmiert werden. Die Livebilder der Videokameras werden in die Tunnelleitzentrale der Stadt übertragen. Die Überwachung soll die Sicherheit sowohl im laufenden Betrieb als auch während der noch bevorstehenden Arbeiten zur Generalsanierung des Rheinufertunnels erhöhen.
Die Entwurfsplanung für die technische Ausstattung samt zeitlicher Ablaufpläne und Kostenprognose wurde laut Tunnelamt bereits durch ein externes Planungsbüro erstellt. Das Projekt umfasst die Aufstellung von insgesamt 32 Videokameras, davon 22 im Tunnel und zehn an den Rampen. Außerdem werden an 22 Positionen im Tunnel Lautsprecher installiert. Damit können Verkehrsteilnehmer gegebenenfalls zum Verlassen des Tunnels aufgefordert werden.
Rheinufertunnel Köln: Bauarbeiten sollen nachts stattfinden
Vollsperrungen soll es während der Bauarbeiten keine geben. „Die Maßnahme soll mit möglichst geringem Einfluss auf die Verkehrsteilnehmenden, hauptsächlich in Nachtarbeit, in einem Zeitrahmen von circa vier Wochen durchgeführt werden“, erklärt das Tunnelamt.
Geplant sei, dass die Arbeiten Ende März 2026 beginnen. In der ersten Projektphase werde in der in Fahrtrichtung Süd (Severinsbrücke) verlaufenden Röhre die linke Fahrspur etwa zwei Wochen gesperrt und dauerhaft als Ablagefläche genutzt. Wenn nachts im Tunnel gearbeitet wird, wird die Stadt zur Sicherheit der Arbeiter immer zwei Fahrspuren sperren. Die Durchfahrt durch den Tunnel bleibt also während der Bauarbeiten möglich, ist aber teils auf eine Spur begrenzt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich laut Stadt auf rund 1,1 Millionen Euro. Das Rechnungsprüfungsamt kritisierte: „Die vorliegende Kostenermittlung enthält vier Kostenpauschalen und entspricht nicht der Qualität einer Kostenberechnung nach DIN 276.“ Grundlage der Kalkulation seien „die Kosten der Video- und Sprachalarmierungsanlage des Tunnels Kalk, zuzüglich eines Faktors für die Anpassung an das aktuelle Preisniveau“. Planungs- und Folgekosten seien nicht enthalten.
Fazit der Rechnungsprüfer: „Die vorgelegten Unterlagen entsprechen in soweit nicht den Anforderungen des Paragraphen 13, Absatz 2 und 3 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW. Auf die daraus resultierende Kostenunsicherheit wird hingewiesen.“ Ansonsten bestünden aber „keine weiteren grundsätzlichen Bedenken gegen die Fortführung der Maßnahme“.