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Raub-Prozess in KölnFrau in Köln-Bickendorf überfallen und festgehalten

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Das Kölner Justizzentrum

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Die Täter wollten offenbar an 100.000 Euro kommen, die sie in der Wohnung vermuteten. Die Staatsanwaltschaft fordert fast sieben Jahre Haft.

„Es gibt überhaupt nichts zu beschönigen“, räumte der Verteidiger des Angeklagten ein. Zusammen mit seinem Onkel hat der Mann am 9. Januar eine Frau in ihrer Bickendorfer Wohnung überfallen, um unter Anwendung brutaler Gewalt angeblich dort versteckte 100 000 Euro zu erpressen. Das Mindeststrafmaß von fünf Jahren Gefängnis für solch einen Fall schweren Raubs möchte der Anwalt dennoch auf vier Jahre verringert sehen, da sein Mandant „erhebliche Aufklärungshilfe“ geleistet habe. Ohne seine Aussage hätte dem Mittäter, der ebenfalls in Untersuchungshaft sitzt, kaum der Prozess gemacht werden können.

Wegen der schweren Folgen der Tat forderte die Staatsanwaltschaft sechs Jahre und zehn Monate Haft. Dem Antrag folgte der Nebenklage-Vertreter. Denn bis heute sei die Geschädigte derart traumatisiert, dass sie Angst habe, in der eigenen Wohnung in Bickendorf zu übernachten. Sie hatte am Tattag gegen 7.10 Uhr die Tür geöffnet, um sich zur Arbeit aufzumachen, als zwei Männer sie zurückdrängten. Unter der Androhung „wir stechen dich ab“ verlangten die mit Brecheisen, Klappmesser, Schlagring und Pfefferspray Bewaffneten die Herausgabe der sechsstelligen Geldsumme, mit der angeblich der Lebensgefährte der Frau im Kollegenkreis geprahlt hatte.

Frau getreten und gefesselt

Etwa 70 Minuten dauerte die Tortur. Die Frau wurde ins Gesicht geschlagen, getreten und am Kopf, den Armen und Beinen mit Kabelbinder und Panzerband gefesselt. Das Martyrium endete erst, als ihre Eltern mit eigenem Hausschlüssel hereinkamen. Der 30-jährige Angeklagte sprang vom Balkon in den Hof, wobei er sich eine Fußverletzung zuzog, und verschanzte sich in einem Keller. Sein Onkel flüchtete über das Treppenhaus, wo er den Vater der Frau, der ihn verfolgte, abschüttelte. Das Verfahren wegen der dabei ausgeteilten Schläge wurde eingestellt.

Am Ende belief sich der Wert der Beute aus Bargeld und Gegenständen auf rund 800 Euro, wovon 200 Euro auf den Angeklagten entfielen. Die Schläge in die linke Gesichtshälfte des Opfers, die eine gefährliche Gehirnblutung hätten auslösen können, mochte die Staatsanwaltschaft dem 30-Jährigen nicht zweifelsfrei zuordnen. Seiner Einlassung, man habe lediglich einen Einbruch geplant, da man eine leere Wohnung erwartete, wurde zwar geglaubt. Doch spricht der Inhalt einer mitgeführten Sporttasche dafür, dass beide einen möglichen Widerstand gegen den Raubüberfall zumindest einkalkulierten.

Das Urteil wird am kommenden Donnerstag gesprochen.