Die Anmeldefristen für die weiterführenden Schulen laufen Ende Januar an. Nicht alle Kinder werden an ihrer Wunsch-Schule angenommen werden.
Kölner SchulenBanges Warten auf die Aufnahme in den weiterführenden Schulen
Rund 700 Schülerinnen und Schüler haben im letzten Jahr keinen Platz an einer Kölner Gesamtschule bekommen, 330 Kinder, die auf ein Gymnasium wollten, erhielten in der ersten Runde Ablehnungen. Die immerhin konnten – allerdings teilweise mit weiten Wegen – noch untergebracht werden. Die Bezirksregierung hat die Stadt aufgefordert, keine neuen Mehrklassen mehr zu bilden - und die Stadt ist zuversichtlich, dies wie im vergangenen Jahr auch nicht tun zu müssen. Dies hänge auch damit zusammen, dass man durch räumliche Nachverdichtung an einigen Schulen die Zügigkeit erweitern konnte, erklärte der Kölner Bildungsdezernent Robert Voigtsberger. Diese ist im Gegensatz zu den Mehrklassen dauerhaft angelegt, die eigentlich nur eine vorübergehende Notlösung sein sollen. In den vergangenen Jahren hat die Stadt weit über 100 Mehrklassen bilden müssen.
Aber auch wenn im kommenden Schuljahr fünf neue Schulen an den Start gehen - vier davon als Zwischenlösung, bis der eigentliche Standort bezugsfertig ist -, wird es wieder Überhänge geben. Nicht jedes Kind wird seine Wunschschule besuchen können, und auch beim Zweitwunsch dürfte es in einigen Fällen erneut nicht klappen.
Fünf neue Schulen im Stadtgebiet
Für die zwei neuen Gymnasien sowie alle Kölner Gesamtschulen gibt es einen vorgezogenen Anmeldezeitraum. Dieser gilt vom Freitag, 26. Januar, bis Freitag, 2. Februar. Allerdings ist eine Woche Verlängerung möglich, sollten die neuen Schulen nicht die gesetzlich erforderliche Mindest-Schülerzahl haben. Die neuen Schulen sind das Gymnasium Rondorf im Interim Eygelshovener Straße 19, das Gymnasium Nippes im Toni-Steingass-Park im Interim Niehler Kirchweg 118a, die Gesamtschule Weidenpesch im Interim Escher Straße 279, die Gesamtschule Ossendorf im Interim Am Wassermann 40 sowie die Gesamtschule Am Wassermann, Snake-Gebäude, Am Wassermann 40.
Für alle Gesamtschulen sowie die zwei neuen Gymnasien werden die Entscheidungen über eine Aufnahme in der siebten Kalenderwoche 2024 versandt. Bei Gesamtschul-Ablehnungen können die Eltern ihre Kinder an einer anderen Schulform anmelden.
Anmeldefristen laufen ab Ende Januar
Für alle städtischen Hauptschulen, Realschulen und bereits bestehenden Gymnasien gilt der Anmeldezeitraum von Montag, 19. Februar, bis Freitag, 23. Februar. Über das Verschicken der Bescheide über Aufnahme oder Ablehnung an diesen Schulen gibt es seitens der Stadt noch keinen verbindlichen Zeitplan, aber man rechne damit, in den Osterferien alle Bescheide verschicken zu können, so Voigtsberger. Die Eltern können gegen den Ablehnungs-Bescheid Widerspruch einlegen. Die Erfahrung im letzten Jahr hat gezeigt, dass viele diesen Weg auch nutzen.
Mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse erhält das Kind einen personalisierten Anmeldeschein, damit kann es an der Wunsch-Schule angemeldet werden. Es ist unbedingt der Original-Anmeldeschein erforderlich, Kopien werden nicht akzeptiert. Wird das Kind an der Wunschschule nicht genommen, muss das Original zur Zweitwunsch-Schule geschickt werden. Klappt beides nicht, bekommen die Eltern eine Liste freier Plätze im Stadtgebiet und müssen selbst suchen. Allerdings mit Unterstützung der Stadt: Auf deren Homepage sind die Ansprechpartner und das weitere Vorgehen in diesen Fällen gelistet.
In vielen Fällen lag die Zahl der Anmeldungen in den letzten Jahren weit über der Kapazität der Schule, bei manchen bis zum Verhältnis zwei zu eins. Die Schulleitung allein entscheidet dann anhand fester Kriterien über die Aufnahme. Allerdings sind die nicht immer in der gleichen Anzahl und Reihenfolge maßgeblich. Auch gibt es Härtefall-Regelungen.
Fast immer greift das Kriterium Geschwisterkinder, soll heißen, ein Geschwisterteil besucht bereits eine bestimmte Schule. Auch ein ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen wird herangezogen, unterschiedliche Herkunftssprachen, die Länge des Schulweges oder die Nähe der zuletzt besuchten Grundschule. Weil aber nicht alle Schulen alle Kriterien gleich gewichten, entscheidet letztendlich oft das Losverfahren, das von vielen Kölner Schulen angewendet wurde.
Kriterien werden unterschiedlich angewandt
Nach welchen Kriterien die jeweilige Schule auswählt, wird auf den jeweiligen Informationsveranstaltungen der Schule erklärt. Konnte man diese nicht besuchen, wird das Sekretariat Auskunft geben. Im letzten Jahr traten bei den Auswahlkriterien - abgesehen von den Geschwisterkindern - deutliche Unterschiede zutage: Während die einen auf den Meter genau den Schulweg ausrechneten, setzten andere von vornherein auf ein transparentes Losverfahren. Bei konfessionellen Trägern kann natürlich auch die Konfession des Kindes eine Rolle spielen.
620 Kinder wurden von ihren Eltern noch nicht in der Grundschule angemeldet, obwohl die Fristen dazu bereits im November abliefen. Bei den Grundschulen ist die Situation anders als bei den weiterführenden Schulen, hier werden voraussichtlich 19 Mehrklassen gebildet. Vor allem im Rechtsrheinischen werden viele Kinder nicht ihren Wunschplatz bekommen. Dies hänge auch damit zusammen, dass die Zahl der sogenannten „Verbleiber“, Kinder also, die die erste Klasse wiederholen, fast sprunghaft von 465 im Schuljahr 2022/23 auf rund 880 im Schuljahr 2024/25 angestiegen ist, erklärte Bildungsdezernent Robert Voigtsberger.