Der Leverkusener Unternehmer Wilfried Hoffmann wird in diesem Jahr die Deutzer Kirmes veranstalten. Das hat die Stadt Köln per Losentscheid ermittelt.
Los hat entschiedenLeverkusener Unternehmer richtet Kirmes in Köln-Deutz aus
Der Veranstalter der Deutzer Volksfeste im Jahr 2024 steht fest. Per Los entschied die Stadt Köln am Montagnachmittag: Wilfried Hoffmann aus Leverkusen wird die Deutzer Kirmes (Frühlings- und Herbstvolksfest) in diesem Jahr ausrichten. Jahrzehnte lang hatte die Gemeinschaft Kölner Schausteller e. G. (GKS) die Deutzer Kirmes veranstaltet, sie geht jetzt leer aus. Wie berichtet, hatte die Stadt das Vergabeverfahren nach einer Klage der GKS erneut durchführen müssen. Im ersten Anlauf hatte die Stadt die GKS wegen angeblich fehlender Unterlagen nicht zugelassen und die Kirmes an Wilfried Hoffmann vergeben.
Als am Freitag gegen 16 Uhr gelost wurde, wer die Deutzer Kirmes 2024 ausrichten darf, setzte sich Wilfried Hoffmann erneut gegen die GKS durch. Weitere Bewerber waren nicht dabei. Einzelheiten zum Losverfahren wollte die Stadt Köln auf Anfrage der Rundschau nicht mitteilen. Sie äußerte sich nicht dazu, wo, von wem und auf welche Weise der Losentscheid durchgeführt wurde und ob ein Notar zugegen war. Eine Stadtsprecherin erklärte lediglich, dass der Losentscheid im Beisein der Bewerber stattfinden werde.
Deutzer Kirmes soll wie gewohnt starten
Im Anschluss an die Auslosung teilte die Stadt mit, man werde das Genehmigungsverfahren jetzt kurzfristig beginnen. Gemeinsam mit dem Veranstalter Wilfried Hoffmann würden „die nächsten Schritte und Maßnahmen besprochen, die notwendig sind, damit die Kirmes wie gewohnt am Ostersamstag, 30. März 2024, starten kann. Trotz der Kürze der Zeit haben die Sicherheit der Veranstaltung und die Interessen der Anwohner*innen höchste Priorität und die hierfür erforderlichen Maßnahmen werden im bewährten Umfang umgesetzt.“
Die Stadt nannte den Losentscheid „ein von der Rechtsprechung anerkanntes Mittel, um eine Auswahl zwischen gleichwertigen Anträgen/Bewerbungen zu treffen. Der Losentscheid, bei dem ein nicht beeinflusstes Zufallsergebnis herbeigeführt wird, wahrt die Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz.“
Zwei Bewerbungen hatten laut Stadt alle geforderten Unterlagen enthalten und wurden daher für das weitere Verfahren zugelassen, nämlich Hoffmann und die GKS. Zwei weitere Bewerber hatten die Kriterien nicht erfüllt. Beide klagten vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen ihren Ausschluss aus dem Verfahren, scheiterten damit aber.