Der Verkehrsversuch auf der Deutzer Freiheit ist „rechtswidrig“. Aus dem Juristendeutsch übersetzt heißt das: Setzen. Sechs.
Verkehrsversuch Deutzer FreiheitSchallende Ohrfeige für Kölns Verkehrsdezernent Ascan Egerer
Eine qualifizierte Gefährdungslage für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs hat die Stadt Köln jedoch nicht ansatzweise dargelegt. So die Begründung des Verwaltungsgerichts zu dem Urteil: Der Verkehrsversuch auf der Deutzer Freiheit ist „rechtswidrig“. Aus dem Juristendeutsch übersetzt heißt das: Setzen. Sechs. Und die Eltern will ich auch noch sprechen. Das ist nicht weniger als eine schallende Ohrfeige für Kölns Verkehrsdezernent Ascan Egerer — und der Schlusspunkt eines von Anfang an total vermurksten Verkehrsversuchs.
Geschäftsleute sahen sich vor dem Ruin, Anwohner fühlten sich nicht mitgenommen und Befürworter sahen sich grundlegend im Recht. Schnell führte die Versuchsanordnung auf der Deutzer Freiheit zu bösem Blut. Die Neuordnung des Verkehrs führte nicht wie versprochen zu mehr Lebensqualität, sondern zu einer vergifteten Stimmung im Veedel. Schlimmer kann es gar nicht kommen.
Nun zieht Egerer die Reißleine an der Deutzer Freiheit und beendet den Versuch. Man habe viel gelernt, lautet die Begründung. Wirklich? Als sich das Desaster auf der Deutzer Freiheit schon deutlich abzeichnete, wurde nach gleichem Strickmuster auf der Venloer Straße oder auch auf der Trankgasse vorgegangen. Die nunmehr versprochene stärkere Einbindung aller Interessengruppen hätte dort schon stattfinden können.
Egerer sollte sich bewusst machen: Viel experimentieren kann er nicht mehr. Der nächste Versuch muss sitzen.