Die Diskussion um die Eigentumsfrage der Strominfrastruktur bei der Osterkirmes in Köln eskaliert vor Gericht, wobei die Gemeinschaft Kölner Schausteller und die Stadt unterschiedliche Ansätze vertreten.
„Stromstreit“ in KölnWas das Gericht zum Streit um die Deutzer Kirmes sagt
Außer den Fronten ist nichts geklärt: So lässt sich das Ergebnis des nun vor Gericht ausgetragenen „Stromstreits“ zwischen der Stadt und der Gemeinschaft Kölner Schausteller e.G. (GKS) gut eine Woche vor Beginn der Osterkirmes auf der Deutzer Werft zusammenfassen.
Nachdem die GKS beim Losverfahren um die Ausrichtung des Oster-Rummels Ende Februar ihrem Konkurrenten Wilfried Hoffmann unterlegen war, verweigerten die Kölner Schausteller diesem die Nutzung der Strominfrastruktur am Festplatz. Auch nach Aufforderung der Stadt, dem Konkurrenten Zugang zur Strominfrastruktur zu gewähren, weigerte sich die GKS beharrlich. Daraufhin schaffte das Ordnungsamt am vergangenen Montag Fakten und ließ die 2015 von der GKS eingerichteten Stromkästen aufbrechen. Per einstweiliger Verfügung will die GKS der Stadt zum einen untersagen, sich Zugang zu den Stromkästen zu verschaffen. Da die Stadt das aber bereits getan hat, lautet ein neuer Antrag, die Öffnung der Stromkästen rückgängig zu machen.
Hitzig ausgetragene Debatte
In einer von den beiden Parteien zeitweise hitzig ausgetragenen Verhandlung wurden die Standpunkte ausgetauscht. Die GKS sagt, sie habe 2015 auf eigene Rechnung eine komplett neue Strominfrastruktur auf der Deutzer Werft installieren lassen. Kosten der Investition: rund 150 000 Euro. Da die Kabel und Stromkästen aber nicht fest installiert seien, die Kabel für die einzelnen Geschäfte der Schausteller zu jeder Oster- und Herbstkirmes neu gezogen würden, handle es sich nicht um eine fest mit dem Grundstück verbaute Installation. Die Stadt ist hingegen der Auffassung, dass die Strominfrastruktur fest verbaut ist mit dem Grundstück, das sie 2002 von der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) erworben hatte. Somit stünden die Stromkästen, Leitungen und Kabel in ihrem Eigentum, so die Postion der Stadt. Wer dafür bezahlt habe, sei unerheblich.
Der Vorsitzende Dr. Dominik Theisen sprach zu Beginn der Verhandlung von einem „außergewöhnlichen Fall“. Aus seiner Sicht, so Theisen, „spielt die Musik“ in Paragraph 95 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dort heißt es: „Zu den Bestandteilen eines Grundstücks gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind.“ Um den vorübergehenden Zweck der Strominfrastruktur zu belegen, benannte die GKS einen Elektromeister aus Bonn. Der 55-Jährige hatte 2015 die neue Strominfrastruktur installiert. „Der Platz hat keinen Strom“, sagte der Zeuge. Es gebe lediglich „eine Mittelspannungsleitung und Leerrohre“, durch die die Kabel für die Stromversorgung gezogen und angeschlossen würden. Von der alten Stromanlage habe man nichts genutzt. „Die Leitungen sind mehr als porös. Wir haben hier ein komplett neues System gebaut“, sagte der Elektromeister. Lediglich das Kabel vom Trafo-Häuschen zum ersten Trennkasten sei fest installiert. Alle weiteren Kabel seien immer getrennt und aufgerollt, wenn keine Kirmes sei.
Bis Dienstagnachmittag will Theisen nun mit sich in die Beratung gehen. Um 15 Uhr soll es dann eine Entscheidung geben. Gegen diese kann Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegt werden.