Am Freitag hat das Oberlandesgericht den Untersuchungshaftbefehl gegen einen 28 Jahre alten Unfallfahrer aus Katar aufgehoben.
Nach Anklage wegen MordesÜberraschende Wende nach Massenkarambolage in Köln-Deutz
Überraschende Entwicklung im Fall einer schweren Autokarambolage in Deutz im August vergangenen Jahres: Am Freitag hat das Oberlandesgericht den Untersuchungshaftbefehl gegen einen 28 Jahre alten Unfallfahrer aus Katar aufgehoben.
Laut einer OLG-Sprecherin seien laut Gerichtsbeschluss die Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht weiter erfüllt. Nach derzeitiger Sachlage fehle es an einem dringenden Tatverdacht für ein versuchtes Tötungsdelikt.
Ein medizinischer Notfall beim Unfallfahrer sei eine reelle Möglichkeit, die Unfallursache zu erklären, so die Sprecherin weiter. Die Staatsanwaltschaft war hingegen bei dem Crash, bei dem zehn Autos zum Teil erheblich beschädigt und 14 Personen verletzt worden waren, von versuchtem Mord ausgegangen.
Der Verteidiger des 28-Jährigen, Sebastian Schölzel, zeigte sich auf Nachfrage der Rundschau erleichtert und zufrieden über die OLG-Entscheidung: „Ich habe den Standpunkt des internistischen Notfalls von Anfang an vertreten. Ich bin froh, dass die Argumente der Verteidigung beim OLG verfangen haben.“ Es habe sich wohl eher um „einen verhängnisvollen und tragischen Unfall“ gehandelt, so Schölzel weiter. Zu strafrechtlichen Konsequenzen werde auch der neu bewertete Sachverhalt sicher führen, „aber nicht in der zunächst von der Staatsanwaltschaft angenommenen Schwere“. (bks)