Richard-Wagner-StraßeIm Kölner Baulücken-Streit ist keine Einigung in Sicht

Ein Trümmergrundstück in bester Lage besitzt Eberhard Stöppke an der Richard-Wagner-Straße 6 nahe des Rudolfplatzes. Um die Bebauung streitet er sich seit Jahren mit der Stadt.
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Köln – Der Streit um Kölns berühmteste Baulücke an der Richard-Wagner-Straße 6 beschäftigt seit Jahren die Gerichte, zurzeit fordert die Stadt Köln von Grundstückseigentümer Eberhard Stöppke (83) in einem Zivilprozess 720.000 Euro Vertragsstrafe, weil er seiner Verpflichtung, das Grundstück zu bebauen, nicht nachkam.
Doch wie kam es überhaupt zu dem Zwist? Warum ging Stöppke nicht auf die Kompromissvorschläge des Landgerichts Köln ein? Dass er am 17. April womöglich zur Zahlung von 720.000 Euro verdonnert wird, schien ihn beim Prozessauftakt am 21. März nicht zu stören. Liegt es daran, dass ihm bereits lukrative Kaufangebote in Millionenhöhe vorliegen?
Neue Offerte für Grundstück
Der ehemalige Polizeibeamte, dem nach eigener Angabe mehr als 20 Häuser gehören, teilte der Rundschau mit, dass ihm ein Investor eine neue Offerte für seine Grundstücke vorgelegt habe. Darin heißt es: „Ohne weitere Vorprüfung (Bodengutachten etc.) könnten wir uns vorstellen, einen Kaufpreis von 9,1 Millionen Euro aufzurufen.“ Bedingung sei, dass man bei der Bebauung eine Bruttogrundfläche von zirka 8500 Quadratmetern erreiche. Gebaut werden solle mit einem „namhaften Bauträger“.
Neben dem 7,80 Meter breiten und 418 Quadratmeter großen Trümmergrundstück Richard-Wagner-Straße 6 gehören Stöppke auch Hausnummer 8 und 10, wo sich ein Flachbau mit einer Fahrschule und ein Parkplatz befinden. Mit Nummer 6 bilden sie ein 1566 Quadratmeter großes Areal in bester Lage, das Platz für ein Wohn- und Geschäftshaus mit vier bis fünf Geschossen bietet.
Das Landgericht hatte vorgeschlagen, wenn Stöppke jetzt einen konkreten Plan für die Bebauung vorlege, könnte die Stadt auf ihre Forderung verzichten. Doch er beharrte darauf, erneut eine Art „Luftbau“ mit einem kleinen Erdgeschoss und einer hohen Holzfassade errichten zu wollen.
Probleme mit der Statik
„Wir hätten gerne, dass das ganze Areal von Hausnummer 6 bis 10 bebaut und die Gebäudefront zur Straße geschlossen wird“, sagt Detlef Fritz, Leiter des städtischen Liegenschaftsamts. Der Eigentümer habe ab 2008 mehrere Bauvoranfragen gestellt, die die Verwaltung geprüft und in der Mehrzahl abgelehnt habe. Dagegen habe Stöppke geklagt und so die Möglichkeiten der Bebauung rechtssicher ausgelotet. 2012 habe es dann „einen aussichtsreichen Versuch der Weiterveräußerung an einen renommierten großen Bauträger“ gegeben.
„Ein planungsrechtlicher Vorbescheid“ und ein „beurkundungsreifer Vertragsentwurf“ hätten damals vorgelegen. Doch Stöppke verkaufte nicht, ließ stattdessen den Luftbau errichten, den er bald wegen Problemen mit der Statik wieder abbauen musste. Fritz betont: Mit einem erneuten Luftbau würde Stöppke „nicht die schuldrechtliche Verpflichtung zum Bau eines Wohn- und/oder Geschäftshauses erfüllen“. Ein Ende des Rechtsstreits ist vorerst nicht in Sicht.