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Infografik

Sichtachsen zum Dom bleiben frei
Köln hat nun ein stadtweit gültiges Höhenkonzept

Lesezeit 3 Minuten
Ähnlich hoch hinaus wie beim LVR-Turm könnte es nun auch andernorts in Köln gehen.

Ähnlich hoch hinaus wie beim LVR-Turm könnte es nun auch andernorts in Köln gehen.

Mit breiter Mehrheit hat der Kölner Stadtentwicklungsausschuss ein neues Höhenkonzept verabschiedet. Es gilt stadtweit und legt fest, wo in die Höhe gebaut werden kann und wo nicht.

Köln hat ein Höhenentwicklungskonzept. Diesmal eines, das für die ganze Stadt gilt und nicht nur für die City. Vorbehaltlich der Entscheidung der Bezirksvertretung Nippes und gegen das Votum der Bezirksvertretung Kalk, votierte der zuständige Stadtentwicklungsaussschuss mit deutlicher Mehrheit für eine Verwaltungsvorlage, die festlegt, wo in Köln in die Höhe gebaut werden darf und wo nicht. Nur die Linke stimmte gegen das Konzept, ihr war die Vorlage zu „hochhausfreundlich“. Sie brachte einen Änderungsantrag ein, der jedoch abgelehnt wurde.

Bereits im Jahr 2007 wurde ein erstes Höhenkonzept für die Innenstadt vorgestellt, und an den damaligen Vorgaben wird sich auch künftig nichts ändern. Je nach Lage dürfen Gebäude die Traufhöhe von 13,50 bis 22,50 Metern nicht überschreiten. Möglich sind Ausnahmen wie etwa aktuell bei der Erweiterung des Weltstadthauses, die die SPD und die Linke im Ausschuss nicht mittragen wollten und die zu einem heftigen Wortwechsel zwischen Michael Frenzel für die SPD und Baudezernent Markus Greitemann (CDU) führte.

Was sich allerdings ändert, sind die Rahmenbedingungen für alles andere. Wo es bisher kaum Anhaltspunkte außer der Sichtachse auf den Dom gab, sind nun zumindest diejenigen Gebiete abgesteckt, in denen in die Höhe gebaut werden könnte.

Denn Hochhäuser sind prinzipiell nicht unwillkommen in der Stadt. Insbesondere in der sogenannten „Inneren Stadt“ vom Inneren zum Äußeren Grüngürtel. Hier wurden seitens der Verwaltung verschiedene Bereiche definiert, in denen höhere Bauten „vorstellbar“ sind.

Wo könnte in die Höhe gebaut werden?

Hierzu gehören die Hauptverkehrsachsen, die Ringe, die Innere Kanalstraße, die Gürteltrasse im Bereich der Ausfallstraßen und der „Zukunftsraum“ Frankfurter Straße. Große Verbundräume wie Universität, Uniklinik, Technische Hochschule oder Messe sowie Stadtteil-Quartiere, die gut an den Bahnverkehr angebunden sind, gehören ebenfalls dazu.

Das Höhenentwicklungskonzept

Das Höhenentwicklungskonzept

Stadtgebiete im Wandel wie die künftige Weststadt zwischen Venloer Straße, Melatengürtel, Aachener Straße und Militärring sind enthalten, solange sie an einem Knotenpunkt oder einer anderen „besonderen Lage“ einer der Stadtachsen liegen. Auch in großflächigen Neubaugebiete sind Hochhäuser möglich, solange sie sich „in die Umgebung einfügen“. An allen Standorten muss allerdings ein S-Bahnhof oder eine Stadtbahn-Haltestelle in direkter Nähe liegen.

Wie hoch darf es gehen?

Entlang der Ringe und den Stadtachsen sollen sich Neubauten an bestehenden Gebäuden orientieren, als Grenze gelten hier 70 Meter. Diese Höhe hat beispielsweise das ehemalige Saturn-Hochhaus am Ring. Auf Verbundarealen wie einem Campusgelände wären theoretisch 100 Meter realisierbar, entlang des Rheins und der städtischen Grünzüge wären nach neuer Maßgabe sogar Bauten mit einer Höhe von 148 Metern erlaubt. Höher hinaus soll es dann in Köln aber nicht mehr gehen, vor allem mit Rücksicht auf den Dom. Der misst 157 Meter.

Wo darf nicht nach oben gebaut werden?

Ausdrücklich nicht geeignet für Hochhäuser sind laut der Vorlage - neben der Innenstadt und der Pufferzone rund um den Dom – so genannte kleinteilige Siedlungsbereiche, die sich meist in den äußeren Randbereichen der einzelnen Bezirke finden. Und überall dort, wo die Sichtachsen auf das Kölner Weltkulturerbe beeinträchtigt werden.

Wie läuft das Verfahren ab?

Dass grundsätzlich nun ein Rahmen vorgegeben ist, heißt nicht, dass dort, wo es theoretisch möglich wäre, auch ein Hochhaus gebaut wird. Grundsätzlich findet ab einer Bauhöhe von 40 Metern oder bei mehr als 30 Prozent Überschreitung der Umgebungsbebauung eine Eignungsprüfung statt. Hier schätzt die Verwaltung die Erfolgsaussichten ein, dann folgen städtebauliche Studien. Die Lenkungsgruppe Masterplan, besetzt mit Mitgliedern aus Politik und Verwaltung, berät bei der Umsetzung, externe Experten werden bei Bedarf hinzugezogen. Dann folgen die üblichen Verfahrenswege wie Öffentlichkeitsbeteiligung, Bauleitplan und Bebauungsplan.