Prozess um zerstückelten KochKölner Gericht verringert Strafe – Abschiebung möglich
Köln – Im Fall der sogenannten „Torso-Leiche vom Rhein“ ist am Dienstag das Strafmaß durch das Landgericht verringert worden. Viereinhalb Jahre, statt der in erster Instanz verhängten fünf Jahre und zehn Monate, muss ein chinesischer Koch (38) ins Gefängnis, weil er im Sommer 2016 einen Kollegen tötete und anschließend zerteilte.
Ermittler lange Zeit ohne Spur
Hintergrund der Strafmilderung ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem vergangenen Jahr, wonach der 38-Jährige nicht wegen Totschlags, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig ist. Der 38-Jährige habe sein Opfer im Streit möglicherweise nur verletzten wollen. Dessen Tod müsse er nicht zwangsläufig in Kauf genommen haben. Über das neue Strafmaß musste nach der BGH-Entscheidung das Landgericht verhandeln.
Lange war es ein rätselhafter Fall, der mit dem Fund eines Leichentorsos durch Kinder am Rheinufer bei Riehl im Sommer 2016 seinen Anfang nahm. Geraume Zeit tappten die Ermittler im Dunkeln. Zwar fand die Polizei heraus, dass es sich bei dem Toten vermutlich um einen Chinesen handeln müsse. Doch eine erste zielführende Spur bekam die Polizei erst, als im Mai 2017 Schüler einer Abenteuer-AG in einem Wald bei Vogelsang den zum Torso gehörenden Schädel sowie die Gebeine entdeckten. Die Spur führte die Ermittler zu einem China-Koch in Rosenheim, der ein Kollege des Toten gewesen war.
Immer wieder waren die Männer bei ihrer Arbeit in der Küche eines Kölner China-Restaurants auch körperlich aneinandergeraten. Nach einer Schlägerei am 8. Juli 2016 in unmittelbarer Nähe zum Eigelsteintor hatte der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts seinen Kollegen aus Zorn getötet. Wie, bleibt auch nach dem neuerlichen Urteil fraglich. Der Angeklagte schwieg in erster Instanz. Gestern bestritt er im letzten Wort die Tat. Nach der Tötung, so das Urteil, entbeinte der Angeklagte die Leiche professionell, „wie er es im Rahmen seiner Kochausbildung gelernt hatte“.
Verteidiger Raphael Botor machte in seinem Plädoyer auf die Möglichkeit einer Doppelbestrafung seines Mandanten in China aufmerksam. Dort könne dem Angeklagten bei einer neuerlichen Verurteilung wegen desselben Delikts sogar die Todesstrafe drohen. Ob der Angeklagte nach Verbüßung seiner Haftstrafe abgeschoben wird, das hätten Staatsanwaltschaft und Ausländerbehörde zu entscheiden, so das Gericht. Gegen das Urteil ist Revision möglich.