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Glasfrosch, Zebrawels und Co.Für diese Tierarten besteht in Köln eine Meldepflicht

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Kostenlos gemeldet werden müssen ab jetzt zahlreiche Haustierarten, die neu unter Schutz gestellt wurden.

Kostenlos gemeldet werden müssen ab jetzt zahlreiche Haustierarten, die neu unter Schutz gestellt wurden.

Damit es sie weiter gibt, stehen jetzt neue, beliebte Arten unter Schutz. Tierfreunde müssen dabei helfen und sie der Unteren Naturschutzbehörde unkompliziert und kostenlos melden.

Landschildkröten und Papageien werden in vielen Kölner Gärten oder Wohnzimmern gehalten. Dazu kommen exotische Reptilien und Amphibien in den Terrarien der Kölner und Kölnerinnen sowie Wasserschildkröten in Aquarien und Teichen. Eines haben die meisten dieser Tiere gemeinsam: Sie fallen unter das Artenschutzrecht und sind meldepflichtig bei der zuständigen Behörde – in Köln ist dies die Untere Naturschutzbehörde Köln. Die Meldung an sich ist kostenfrei.

Schutzabkommen gilt weltweit

Das weltweite Artensterben führt dazu, dass immer mehr Tiere in das international geltende Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) aufgenommen werden müssen – zuletzt bei der 19. CITES Konferenz in Panama 2022. Im Mai 2023 wurden die neu geschützten Arten in die Anhänge A und B der EU-Artenschutzverordnung aufgenommen. Dadurch gilt für viele weitere Schildkrötenarten, beliebte Aquarienfische und auch einige häufig gehaltene Echsen, Frösche und Vögel in Deutschland nunmehr die Meldepflicht.

Zu den seit kurzem durch das Artenschutzabkommen geschützten Tieren gehören unter anderem der Zebrawels, sämtliche Arten von Moschusschildkröten, die Schamadrossel, die grüne Wasseragame, Glasfrösche, Süßwasser-Stechrochen, Klappschildkröten, Weichschildkröten, Zwergblauzungenskinks die Vallerta-Schlammschildkröte und andere mehr.

Auf der Internetseite der Stadt Köln finden sich unter www.stadt-koeln.de/Handelsartenschutz weiterführende Informationen zur Meldepflicht geschützter Tiere sowie Kontaktdaten für Rückfragen an die Untere Naturschutzbehörde Köln.