Fragen und AntwortenSanierung oder Neubau des Justizzentrums in Köln?
Köln – Die Zukunft des sanierungsbedürftigen Kölner Justizzentrums an der Luxemburger Straße ist weiter offen. Die Entscheidung, ob das 92 Meter hohe Gebäude saniert wird oder doch ein Neubau kommt, ist erneut verschoben worden. Ein Sprecher des Landes-Justizministeriums sagte auf die Frage, wann eine Entscheidung fällt: „Keine Ahnung, das geht sicher ins nächste Jahr.“ Ursprünglich hatte das Land diese Entscheidung schon für Ende 2015 angekündigt, später für Ende 2018. Daraus wird nun nichts. Es gibt laut Sprecher noch nicht mal einen Favoriten. Die wichtigsten Fragen im Überblick.
Welche Probleme gibt es mit dem Justizzentrum?
Das Haus von 1981 ist wie berichtet ein Sanierungsfall: defekte Aufzüge, kaputte Wasserleitungen, Probleme mit dem Brandschutz sowie Asbest. Davon sind mehr als 1800 Mitarbeiter betroffen. In dem Gebäude sind Landgericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft und der Anwaltverein untergebracht. Den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) als Besitzer kosten die Instandsetzungsmaßnahmen jährlich im Schnitt einen einstelligen Millionen-Betrag. Solange die Wände nicht aufgemacht werden, ist der Asbest laut eines BLB-Sprechers nicht gesundheitsgefährdend.
Was sagen die Betroffenen?
Ein geflügeltes Wort im Justizzentrum besagt, man habe bislang nur noch nicht den Henkel gefunden, an dem man das Gebäude wegwerfen könne. Rechtsanwalt Lars Leininger sagt: „Die klimatischen Bedingungen in diesem Gebäude sind sehr bescheiden. Es gibt Tage im Sommer, da ist es in manchen Sälen so heiß, dass ich da kaum noch arbeiten kann.“ Eine Dolmetscherin, die namentlich nicht genannt werden will, beklagt die Sauberkeit im Gebäude: „Alles ist versifft hier. Die Toiletten kann man fast nicht benutzen. “ Auch Rechtsanwältin Monika Troll verdreht ihre Augen bei der Frage nach dem Gebäude. „Vor allem gibt es für die heutige Zeit, wo jeder Anwalt hier mit Laptop und Smartphone aufschlägt, zu wenige Steckdosen.“ Nicht selten bringen Anwälte ihre Verlängerungskabel oder Kabeltrommeln mit und holen sich Strom aus einer Steckdose am Richterpult. Das Kabel wird quer durch den Saal verlegt.
Wie viele Optionen prüft das Land NRW?
Drei. Nummer eins: die Kernsanierung. Das Land hatte die Kosten dafür im August 2016 „im unteren dreistelligen Millionenbereich“ angesetzt – grob geschätzt. Vorher war mal die Rede von 150 Millionen Euro. Es gebe zusätzlich auch einen Teilanbau eines neuen Saaltraktes. Nummer zwei: Ein Neubau direkt neben dem aktuellen Haus, mit 85 Prozent der dreistelligen Millionen-Summe veranschlagt. Und Nummer drei: Ein Investor vermietet dem Land einen Neubau an anderer Stelle oder ein bestehendes Haus. Der Umzug sollte eigentlich zwischen 2024 und 2028 erfolgen.
Was spricht für eine Sanierung, was dagegen?
Das Land schrieb 2016: „Eine Kernsanierung mit Teilneubau hätte den Vorteil, dass der repräsentative, dem rechtssuchenden Publikum vertraute Standort langfristig gesichert werden könnte.“ Aber: Die Umsetzung dauert mehr als zehn Jahre, die Angestellten müssten viel Lärm ertragen. Viele Mitarbeiter müssten auf Interimsstandorte ausweichen, das kostet viel Geld.
Was spricht für einen Neubau und was dagegen?
Dass die sehr aufwendige Kernsanierung wegfiele, ist ein Vorteil, ebenso dass die Mitarbeiter nur einmal umziehen müssen. Aber es existieren viele Nachteile: Das Grundstück zwischen Bahndamm und Hans-Carl-Nipperdey-Straße gehört dem Land nicht und es bewertet die Lage als „wenig repräsentativ“. Auch der Neubau wird mit mehr als zehn Jahren angesetzt, unter anderem wegen des Bebauungsplanes, der noch aufgestellt werden müsste. Und: Was passiert dann mit dem Altbau?
Welche Vor- und Nachteile hat eine Investor-Lösung?
Das Land verspricht sich eine Risikominimierung, wenn es ein externes Gebäude anmietet. Auch bei dieser Lösung fiele die Sanierung weg. Aber auch hier stellt sich die Frage, was mit dem alten Justizzentrum passiert.
Warum dauert es so lange mit der Entscheidung?
Eigentlich sollte Mitte 2018 ein Gutachten zur Mietwertschätzung vorliegen, also wie hoch die Einnahmen für einen Investor sein könnten, wenn er ein Gebäude an das Land vermietet. Es geht um 42 000 Quadratmeter. Laut Landgerichtspräsident Roland Ketterle liegt das Gutachten mittlerweile vor, doch der Sprecher des Justizministeriums sagte, es seien noch Fragen offen.
Favorisiert das Land eine der drei Lösungen?
Lange galt die Investoren-Lösung als bevorzugt. Der Sprecher sagt: „Das könnte eine gute Lösung sein, aber es gibt keinen Favoriten.“ Für die mehr als 1800 Beschäftigten heißt das: warten.