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Einzelhandel, private FeiernDiese Corona-Regeln gelten ab Donnerstag in Köln

Lesezeit 2 Minuten

Corona-Lockerungen: Die Kölner City war am Wochenende gut besucht.

Köln – Ab Inzidenzstufe 2 gelten weitere Schutzmaßnahmen und Beschränkungen. Es gibt Auswirkungen auf zahlreiche Lebensbereiche, insbesondere für Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind. In vielen Bereichen sind wieder aktuelle Negativtests nötig. Vollständig Geimpfte und Genesene sind in der Regel von der Testpflicht ausgenommen, es sei denn, das Hausrecht schreibt eine andere Regelung vor.

Private Feiern

Wer einlädt, muss sich in der Inzidenzstufe 2 beschränken. Im Außenbereich dürfen nur noch 100 Gäste kommen; innen sind 50 Gäste erlaubt.

Kontakte

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Personenbegrenzungen für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt. Zehn Menschen mit Negativtest aus beliebigen Haushalten dürfen sich draußen treffen. Vollständig immunisierte Menschen zählen nicht mit.

Einzelhandel

Für alle Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung gehören, gilt: Pro zehn Quadratmeter ist nur noch eine Person zulässig. Ab einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern müssen pro Person 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Vertreter sehen die neuen Einschränkungen eher gelassen. „Die Flächenbegrenzung pro Kunde ist nicht das Problem“, sagt Annett Polster vom Verein Stadtmarketing Köln. Die Händler hätten sich längst auf Begrenzungen eingestellt, auch die Kunden fühlten sich aktuell wohler, wenn Geschäfte nicht zu voll sind. Schwieriger sei das Fehlen einer langfristigen Strategie, wie man mit den steigenden Inzidenzen umgehe. „Wir haben nach eineinhalb Jahren Pandemie immer noch grundsätzliches Konzept. Es gibt keine Planungssicherheit für das zweite Halbjahr.“ Viele Händler haben demnach Sorge, dass es zu einem erneuten Lockdown kommen könnte.

Außerschulische Bildung

Präsenzunterricht mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest und ohne Mindestabstände ist möglich. Allerdings muss ein Sitzplan mit festen Sitzplätzen vorhanden sein. Musikunterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 20 Personen erlaubt, sofern negative Testnachweise vorliegen oder ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt wird.

Kultur

Konzert-, Theater-, Oper-, und Kinobesuche sind mit bis zu 500 Personen möglich. Bisher sind noch bis zu 1000 Besucher erlaubt. Voraussetzung für den Betrieb: Sitzplan, negativer Testnachweis, Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster.Museen können ohne Terminvergabe öffnen.

Sport

Außen ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung erlaubt. Kontaktsport ist mit bis zu 25 Personen mit Negativtestnachweis und Rückverfolgung erlaubt. Innen ist kontaktfreier Sport mit Mindestabstand ohne Personenbegrenzung möglich. Kontaktsport ist mit bis zu zwölf Personen erlaubt. Sehr intensives Ausdauertraining wie Indoor-Cycling ist verboten. Für Sport in Innenräumen sind Negativtest und Rückverfolgung nötig.