Die Kölner Justiz entscheidet, dass die verstreute Asche der Mutter nicht mehr herausgegeben werden kann und weist die Klage der Schwester ab.
Landgericht KölnBizarrer Streit um Asche landet vor Gericht
Ein bizarrer Familienstreit beschäftigte die Kölner Justiz: Nachdem ein Mann die Asche seiner toten Mutter in einem Wald verstreute, hat seine Schwester keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Asche. Das Landgericht Köln wies eine entsprechende Berufung der Schwester ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Der Bruder hatte sich mit seiner Klage gegen eine Zwangsvollstreckung gewehrt.
Laut Gerichtsangaben hatte der Mann die Kapsel mit der Asche der Mutter aus einem Bestattungsinstitut gestohlen. Später verstreute er die Asche in einem Friedwald. Seine Schwester versuchte, eine Auskunft über den Verbleib der Aschekapsel zu bekommen und deren Herausgabe zu erzwingen. Dazu wurde eine Zwangsvollstreckung eingeleitet, wogegen sich der Bruder wandte.
Asche der Mutter bereits verstreut
Das Landgericht entschied nun im Berufungsverfahren, dass die Zwangsvollstreckung unzulässig sei, nachdem der Kläger die Auskunft über den Verbleib der Aschekapsel erteilt habe. „Mit einem Schreiben habe er die GPS-Daten des Bestattungsorts der Mutter und damit den Ort ihrer Asche mitgeteilt“, hieß es in einer Mitteilung. Da der Kläger die Asche bereits verstreut habe, sei eine Rückgabe unmöglich. Die Schwester konnte laut Gericht keine Beweise vorlegen, welche die Verstreuung der Asche durch den Bruder infrage gestellt hätten, urteilten die Richter.
Auch ein von ihr vorgelegtes Gutachten bestätigte, dass die Asche ordnungsgemäß beigesetzt wurde und eine Rückholung nicht möglich sei. Damit ordnete das Gericht die Löschung der eingetragenen Zwangssicherungshypothek an. Das Urteil fiel bereits im August und wurde nun vom Landgericht öffentlich gemacht. (ta/afp)