Im Oktober 2022 endete der sogenannte Insulin-Fall mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe für eine Arzt-Gattin aus dem Kölner Westen.
Lebenslang für Arzt-GattinBGH verwirft Revision im Insulinfall von Köln
Es war einer der spektakulärsten Schwurgerichtsprozesse der jüngeren Vergangenheit am Landgericht: Im Oktober 2022 endete der sogenannte Insulin-Fall mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe für eine Arzt-Gattin (43) aus dem Kölner Westen. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die 43-Jährige im Juli 2020 versucht, ihren damals 80 Jahre alten Schwiegervater mit einer Überdosis Insulin zu ermorden. Wie die Rundschau nun aus Justizkreisen erfuhr, soll der Bundesgerichtshof die Revision der Angeklagten gegen das Urteil verworfen haben, womit das Urteil rechtskräftig wäre. Nachdem die Frau bereits seit knapp dreieinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzt, müsste die Mutter von zwei Kindern (5 und 8) noch mindestens weitere elfeinhalb Jahre hinter Gittern verbringen. Wie die Rundschau weiter aus Justizkreisen erfuhr, soll in der vergangenen Woche auch das Opfer des Insulin-Anschlags im Alter von 83 Jahren verstorben sein.
Arzt war seit dem Vorfall ein Pflegefall
Der Mann, der bis zu seiner Vergiftung als überaus erfolgreicher Arzt praktizierte, war seit der Vergiftung Anfang Juli 2020 rund um die Uhr pflegebedürftig. Rund anderthalb Jahre war der Fall vor der 5. Großen Strafkammer verhandelt worden. Laut der Urteilsbegründung war die Angeklagte gemeinsam mit ihrer zum Tatzeitpunkt vierjährigen Tochter am 5. Juli 2020 beim Großvater zu Besuch gewesen. Ein Vorgehen, dass die Kammer als „perfide“ wertete, da die Angeklagte die Enkeltochter als „Türöffner“ benutzt habe. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der Senior ein Zweiertreffen mit seiner Schwiegertochter nicht akzeptiert hätte, da dieser die Angeklagte nicht mochte und ablehnte. Bei dem Treffen habe die Angeklagte dem Senior zunächst ein Beruhigungsmittel im Kaffee verabreicht. Anschließend habe sie dem benommenen Senior eine „unglaublich große Menge Insulin“ verabreicht.
Vor allem das Surfverhalten der Frau im Internet hatte sie der Tat überführt. Laut dem Urteil hatte die Frau Ende Mai 2020 beschlossen, den Senior zu töten. Ab Ende Juni 2020 habe sie sich dann für einen Tötungsversuch mit Insulin entschieden. Zuvor habe die Angeklagte im Internet nach „perfekter Mord“ oder „im Blut nicht nachweisbar“ recherchiert. „Der Suchverlauf spricht eine ganz deutliche Sprache“, hatte es im Urteil geheißen. Zwar hatte die Angeklagte den Suchverlauf noch am Tatabend gelöscht, weite Teile hatte die Kriminalpolizei aber rekonstruieren können. Motiv für die Tat sei gewesen, dass die Angeklagte das Haus des Seniors für ihre Familie habe haben wollen, was der Senior aber kategorisch abgelehnt habe.
Die Angeklagte hatte die dramatische Tat im Gerichtssaal bis zuletzt bestritten. Im letzten Wort, das jedem Angeklagten vor Gericht zusteht, hatte sie gesagt: „Ich bin keine Mörderin.“