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NeuregelungBewohnerparken in Köln wird ab 1. Oktober teurer - frühes Verlängern lohnt sich

Lesezeit 3 Minuten
Bewohnerparken: Ein Ausweis liegt in einem Auto.

Parkplätze sind in Köln heiß begehrt. Die Ausweise für Anwohner werden teurer.

Es gibt eine Zwischenregelung, bis die gestaffelten Tarife ab dem März 2025 gelten.

Nun muss alles sehr schnell gehen: Im Eilverfahren hat am Dienstag der Hauptausschuss des Stadtrats die neuen Gebühren fürs Bewohnerparken genehmigt. Wie berichtet benötigt die Verwaltung Zeit bis ins neue Jahr, um die neue, gestaffelte Gebührensatzung umzusetzen. Das dauert dem Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt zu lange. In der letzten Ratssitzung brachten die drei Parteien daher eine Zwischenvariante auf den Weg: Statt wie bisher 30 Euro pro Jahr soll das Bewohnerparken zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar 2025 pauschal 100 Euro kosten. Der Hauptausschuss stimmte nun für die neue Gebührenordnung, SPD und FDP votierten dagegen.

Im Juni hatte das Bündnis einen entsprechenden Antrag auf den Weg gebracht. Darin heißt es: Bis die neue Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise am 1. März in Kraft tritt, soll eine Zwischenregelung gelten. Sie lautet: „Für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird eine Gebühr in Höhe von 100 Euro pro Jahr fällig.“ Nachdem die Rundschau darauf aufmerksam gemacht hatte, dass die „Zwischengebühr“ plus Verwaltungsgebühr höher ausfallen würde als die neu geplante, verzichtete man auf den Zuschlag. In dem 100-Euro-Betrag ist sie enthalten.

Rein formal brauchte es nun noch eine Änderung der Gebührenordnung für den Zeitraum vom Oktober bis Ende Februar. Die Verwaltung mahnt in der Vorlage Eile an, dort heißt es: „Um alle notwendigen, organisatorischen und technischen Anpassungen, die Versendung der Informationsschreiben an die Bürgerschaft sowie eine gute Vorbereitung der Mitarbeitenden in den Bürgerämtern bis zum 1. Oktober tatsächlich herbeiführen und sicherstellen zu können, ist dieser dringliche Beschluss erforderlich.“

Anwohnerparken in Köln: Beantragung bis Ende September noch günstiger

In gut zwei Monaten sollen die neuen Tarife also gelten. Wessen Ausweis bis zum Ende des Jahres ausläuft, kann jedoch noch günstig davonkommen. Die Stadt teilt auf Anfrage der Rundschau mit: „Bei einer Beantragung bis zum 30. September werden nur 30 Euro fällig, bei Beantragung ab dem 1. Oktober dann 100 Euro“. Eine Verlängerung des Ausweises ist frühestens ab 90 Tage vor dem Ablaufdatum möglich. Derzeit ist die Verlängerung nur noch für ein Jahr möglich (statt wie früher für zwei Jahre).

Die SPD lehnt die Erhöhung ab. „Die Gebührenerhöhung ist heute wie damals politisch übers Knie gebrochen und sozial ungerecht“, sagt Lukas Lorenz, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion. „Volt, CDU und Grüne wollen hier von heute auf morgen das Leben in Köln verteuern. Wir bleiben dabei, Bewohnerparkgebühren nur dort anzupassen, wo auch genügend Parkraum zur Verfügung steht und die Gebühren sozial zu staffeln.“


Hintergrund

Bislang muss man für einen Bewohnerparkausweis eine jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro bezahlen. Ab 2025 werden es je nach Fahrzeuglänge zwischen 100 und 120 Euro jährlich sein. Darin enthalten ist nach Angaben der Stadt ein Verwaltungskostenanteil in Höhe von je 30 Euro pro Jahr.

Ursprünglich sollten die höheren Tarife bereits zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die Stadt wollte zunächst zwischen 330 und 390 Euro pro Jahr verlangen, aber Geringverdienern einen Sozialrabatt gewähren. Diese Pläne wurden jedoch durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Anwohnerparken in Freiburg obsolet. Danach sollte der Sozialtarif in Höhe von 100 bis 120 Euro für alle Autobesitzer gelten und zum 1. Juli 2024 eingeführt werden. Das beschloss der Rat im Dezember 2023.

Doch die technische Umsetzung der neuen Gebühren in der Verwaltung dauert länger als geplant. Komplizierter wird es unter anderem deshalb, weil die Gebührenhöhe künftig nach Fahrzeuglänge berechnet werden muss. Auf die Frage, ob dies bis zum 1. März 2025 gelingen wird, teilt die Stadt mit: „Das Zieldatum hängt insbesondere von den ausstehenden und notwendigen Softwarearbeiten ab.“ (mft)