Mildere Strafe für Hochstapler37-Jähriger gibt sich jahrelang als Anwalt aus

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Köln – Jahrelang führte er einen Doktortitel und gab sich als Rechtsanwalt aus. Er trat vor Gericht in Robe als Anwalt auf und behauptete, er sei an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) berufen worden – eine weinrote Richterrobe, wie sie am EuGH getragen wird, befand sich schon in seinem Besitz. Allein studiert oder promoviert hatte der heute 37-Jährige nie. Deshalb war der Hochstapler 2019 vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Gestern wurde die Strafe in einem Revisionsverfahren auf vier Jahre und fünf Monate reduziert.
BGH hatte Urteil aufgehoben
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im November 2019 Teile des Urteils aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Bei den zurückverwiesenen Anklagepunkten handelte es sich um Betrugstaten zulasten einer 54-Jährigen, um die sich der Angeklagte als Berufsbetreuer gekümmert hatte. Um der Frau, die bei ihrer Aussage im ersten Prozesseinen labilen Eindruck gemacht hatte, eine erneute Aussage zu ersparen, stellte die 1. Große Strafkammer die zurückverwiesenen Anklagepunkte ein. „Es ist zweifelhaft, ob die Strafe nach erneuter Beweisaufnahme höher ausgefallen wäre“, begründete der Vorsitzende Dr. Achim Hengstenberg das pragmatische Vorgehen.
Am Donnerstag legte der Angeklagte erstmals ein umfängliches Geständnis ab. Ein Fortschritt, im ersten Prozess hatte der 37-Jährige noch versucht, sein Lügengebäude zu retten. Er gab damals an, Jura studiert und promoviert zu haben. Die Aussage des Hochstaplers war so überzeugend, dass der Staatsanwalt kurzzeitig an seiner eigenen Anklage zweifelte, wie er später einräumte. Nach Nachermittlungen des damaligen Vorsitzenden krachte das Lügengebäude aber zusammen. (bks)