Das Amtsgericht hat einen Fußball-Fan wegen versuchter Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Prozess in Köln35-Jähriger gesteht Fußtritt vor FC-Spiel in Nizza
Das Amtsgericht hat am Dienstag einen 35-Jährigen wegen Landfriedensbruchs und versuchter Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Der Mann hatte sich nach Überzeugung der Vorsitzenden am 8. September 2022 im Stadion von Nizza an Fan-Krawallen beteiligt. Vor dem Anpfiff der UEFA Conference League Partie zwischen OGC Nizza und dem 1. FC Köln waren die rivalisierenden Fan-Lager in gewalttätigen Auseinandersetzungen aneinandergeraten. Dabei bewarfen sich die Chaoten mit Gegenständen und Pyrotechnik. Es gab mehrere, zum Teil Schwerverletzte. So war ein Mann bei den Ausschreitungen von einer Tribüne mehrere Meter in die Tiefe gestürzt.
FC-Coach Stefan Baumgart hatte sich einen Tag später bestürzt gezeigt: „Das, was gestern passiert ist, wird mich sehr lange begleiten. Das war einfach nur nackte Gewalt.“ Die Partie zwischen Köln und Nizza konnte wegen der Randale erst rund eine Stunde später als geplant angepfiffen werden. Dem 35-Jährigen, warf die Anklage vor, sich am Sturm der VIP-Tribüne im Stadion von Nizza beteiligt zu haben, um so in den gegnerischen Fan-Block zu gelangen.
Als Ordner versuchten, ein Absperrgitter zu errichten, um den Fans den Weg zu versperren, hatte der Angeklagte laut dem Urteil versucht, einem Ordner gegen den Oberschenkel zu treten. Der 35-Jährige verfehlte jedoch und traf nur das Gitter. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab.
Der Prozess war der insgesamt achte rund um die Nizza-Ausschreitungen am Amtsgericht. Zudem hatte es ein weiteres Verfahren im Januar 2023 vor dem Amtsgericht in Bergisch-Gladbach gegeben. Laut einer Gerichtssprecherin sind noch zwei weitere Nizza-Verfahren in naher Zukunft terminiert. (bks)