Gute Nachrichten für viele Kölner Familien: Wer weniger verdient, muss im Dezember nicht für die Kinderbetreuung zahlen.
KinderbetreuungViele Eltern müssen im Dezember nichts an die Stadt zahlen

Eine Erzieherin spielt in einer Kita mit Kindern.
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Die Stadt Köln möchte Familien mit geringeren Einkommen entlasten. Geplant ist, die Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung in Kindertagespflege, für Kindertageseinrichtungen und für Offene Ganztagsschulen für Dezember 2023 zu erlassen oder zu reduzieren.
Vollständig erlassen werden die Beiträge allen Eltern in den Einkommensstufen 2, 3 und 4. In der Stufe 5 müssen Eltern nur die Hälfte des regulären Beitrags zahlen. Eltern in der niedrigsten Einkommensstufe 1 sind ohnehin vom Beitrag befreit.
Bei dem zugrunde gelegten Einkommen der Familien handelt es sich um die Jahres-Bruttobeträge eines Haushalts abzüglich der Werbungskosten bei Nicht-Selbstständigen beziehungsweise des Gewinns bei Selbstständigen. Die Stufen sind wie folgt festgelegt:
- Stufe 1: bis zu einem Einkommen bis 12.271 Euro
- Stufe 2: bis 24.542 Euro
- Stufe 3: bis 36.813 Euro
- Stufe 4: bis 49.084 Euro
- Stufe 5: bis 61.355 Euro
Die Entlastung ist möglich durch den „Stärkungspakt NRW“. Unter anderem können Kommunen diese Landesmittel auch für Maßnahmen der individuellen Einzelfallhilfe und die soziale Infrastruktur einsetzen. „Ich freue mich, dass wir die Möglichkeit haben, Eltern von Kindern in der Tagesbetreuung mit geringerem Einkommen in diesen für alle herausfordernden Zeiten finanziell etwas zu entlasten“, sagte Jugendezernent Robert Voigtsberger.
Daueraufträge müssen geändert werden
Die Eltern sollen im November per Änderungsbescheid über diesen Erlass informiert werden. Bei denjenigen, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Elternbeitrag für Dezember nicht abgebucht. Familien, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, müssen diesen entsprechend ändern beziehungsweise pausieren.
Der Jugendhilfeausschuss hat das Vorhaben bei seiner jüngsten Sitzung bereits beschlossen. Der Stadtrat soll in seiner Sitzung am Donnerstag, 26. Oktober endgültig darüber entscheiden