Die Initiative „Grüngürtel für Alle“ kritisiert, dass die Stadt bei ihrem Plan gegen ihre Pflicht zum Schutz des Grüngürtels verstoße.
Kritik an AusweichflächeBürgerinitiative und Bürgermeister fordern Aus für Vorhaben an Karneval
Die Entscheidung ist offiziell noch nicht gefallen – aber die Emotionen schlagen bereits hoch: Die Absicht den Grüngürtel als Ausweichfläche für die Feierenden an Weiberfastnacht anzubieten, stößt vielfach auf Kritik. Die Initiative „Grüngürtel für Alle“ betont, dass die Stadt bei ihrem Vorgehen gegen ihre Pflicht zum Schutz des Grüngürtels verstoße. Laut Gesetz sei der Grüngürtel als Teil der Schutzkategorie „Landschaftsschutzgebiet“ besonders geschützt, deshalb seien auch alle Handlungen verboten, die diesem besonderen Schutz zuwiderlaufen, heißt es in einer Erklärung der Bürgerinitiative vom Donnerstag. Der Grüngürtel müsse an Weiberfastnacht für die Feiernden tabu bleiben. Die Auswüchse des 11.11. seien erschütternd gewesen.
Die Initiative hofft, dass sich die Kölner Politik, so wie Bezirksbürgermeister Andreas Hupke, gegen die Pläne für die Uniwiese an Weiberfastnacht entscheiden. Hupke sagte der Rundschau: „Das Zeichen für die Öffentlichkeit ist: Der Grüngürtel ist uns aus ökologischer Sicht eigentlich egal“. Er forderte die Stadtspitze auf, sich nicht für den Grüngürtel zu entscheiden. „Nun werden Plastikmatten auf die noch immer im Rasen steckenden Glassplitter vom 11.11. gelegt“, sagte Hupke weiter. Dies sei nicht der richtige Weg, um mit dem Problem der massenhaft feiernden jungen Menschen fertig zu werden. Der Grüngürtel sei ein „wertvolles Gut“ und nun drohten dem Gebiet massive Schäden.
Seine Alternative: Die Tausenden Feiernden auf die Nord-Süd-Fahrt locken mit für sie interessanten Musikangeboten. „Ich habe mit verschiedenen Jugendlichen gesprochen. Die finden das gut“, so Hupke Sollte der Hauptausschuss am Montag die Pläne der Verwaltung beschließen, werden die Naturschützer des BUND juristisch dagegen vorgehen, sagte das Vorstandsmitglied der Kreisgruppe Köln, Helmut Röscheisen. Die geplante Bespielung der Fläche an der Zülpicher Straße sei einer Veranstaltung gleichzusetzen und somit „im Landschaftsschutzgebiet illegal“