Die Aufregung in den sozialen Medien war groß: Hat ein Mann auf einer Laterne im Karnevalstreiben den „Hitler-Gruß“ gezeigt?
„Hitler-Gruß“ war JubelgesteKeine Ermittlungen gegen „Laternenmann“ von der Zülpicher Straße
Zeigt dieser Mann einen Hitler-Gruß? Ein Video zu dem Fall wurde sehr häufig im Internet geklickt. Schon am Samstag und Sonntag betonte ein Polizeisprecher, dass es keine Hinweise auf eine Straftat gebe. Am Montag äußerte sich Polizei erneut und betont, dass sie keine Ermittlungen aufnehmen wird. Auch die Kölner Staatsanwaltschaft äußerte sich. Unter dem Titel „Nazi-Eklat am 11.11.“ verbreitet sich ein Vorfall aus dem Zülpicher Viertel derzeit insbesondere über Soziale Medien.
Zu sehen ist ein Mann, der auf einen Laternenmast klettert und während seiner lebensgefährlichen Aktion zweimal seinen linken Arm dem laut johlenden Publikum entgegenstreckt. Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn sagt zu dem Video: „Das auf dem Video abgebildete Verhalten hat keine strafrechtliche Relevanz. Insbesondere zeigt der ‚Laternenmann‘ nicht den Hitlergruß, sondern hebt den für einen Hitlergruß ‚falschen‘, nämlich den linken Arm zu einer bloßen Jubelgeste, offenbar um sich für den ‚Erfolg‘ seiner fragwürdigen und leichtsinnigen Aktion feiern zu lassen.
Auch der aus den Reihen der Zuschauer stammende Zuruf ‚Der Führer begrüßt‘ stellt für sich gesehen keine verbotene Parole, sondern eine nicht strafbare Geschmacklosigkeit dar“, so Willuhn weiter.
„Bei derartigen Aktionen und Äußerungen muss man immer davon ausgehen, dass sie gefilmt und öffentlich verbreitet werden. Was dann passiert, liegt nicht mehr in der Hand derer, die so etwas in einem unbedachten Moment vielleicht witzig finden und sich feiern lassen. Das sieht nämlich nicht jeder so“, ergänzte Wolfgang Baldes, Sprecher der Polizei Köln. Die Polizei habe um Zeugenhinweise geben – mit Erfolg. Zu dem Laternenkletterer sei inzwischen ein Hinweis eingegangen. Jemand hat ihn auf dem Video erkannt. „Zu dem jungen Mann liegen keine polizeilichen Erkenntnisse vor, die eine rechte Gesinnung nahelegen. „Der Wortbeitrag ‚der Führer begrüßt‘ ist keiner bestimmbaren Person zuzuordnen“ ergänzt Baldes.