Corona-Regeln für NRWKarnevalsfeiern in Kneipen werden mit 2G plus erlaubt
Düsseldorf – NRW plant Schutzmaßnahmen für Karnevalsfeiern, lässt aber den Kneipenkarneval zu. In den „Brauchtumszonen“ soll die 2G-plus-Regel gelten. Alle, die in diesen Zonen feiern wollten, müssten entweder vollständig geimpft und geboostert oder aber vollständig geimpft und frisch getestet sein, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in Düsseldorf.
Die Regelungen gelten von Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag. „Die Kommunen können dann entweder stichprobenartig kontrollieren, und wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, muss ein nicht unerhebliches Bußgeld bezahlen. Alternativ können sie bestimmte Bereiche absperren und die Zugangsvoraussetzungen in den Kontrollpunkten kontrollieren“, erläuterte Laumann. Die Stadt Köln will heute die Pläne für die Tollen Tage vorstellen. Erwartet werden Brauchtumszonen in der Altstadt und auf der Zülpicher Straße. Hier sind mehrere Bühnen mit Musikprogramm im Gespräch.
Auch Karneval in Kneipen ist grundsätzlich möglich. Es gibt kein Tanzverbot, 250 Gäste sind erlaubt, geht die eigentliche Kapazität darüber hinaus auch mehr. Das heißt: Die Kölner werden vermutlich in gut gefüllten Lokalen feiern. Der Unterschied zu den Brauchtumszonen: Auch Geboosterte müssen einen aktuellen negativen Schnelltest vorweisen. „Denn im Innenbereich ist das Feiern wegen der Aerosole noch riskanter“, sagte Laumann. Die Kommunen könnten auch zusätzliche Schutzregeln für die Brauchtumszonen wie Maskenpflicht anordnen. Zudem könnten sie einzelne Maßnahmen auch über die Zonen hinaus ausweiten. „Für beides brauchen sie keine ausdrückliche Genehmigung meines Ministeriums“, sagte Laumann.
Die Kommunen würden die Brauchtumszonen auch selbstständig ausweisen. Laumann hatte sich am Vortag mit den Stadtoberhäuptern der Karnevalshochburgen Köln, Bonn, Düsseldorf und Aachen getroffen. Laumann sagte, der in zwei Wochen beginnende Straßenkarneval werde auf jeden Fall noch in eine Zeit hoher Inzidenzen fallen. „Das Signal ist definitiv nicht, dass Karnevalsfeiern jetzt eine gute Idee sind“, so der Minister: „Es ist aber rechtlich nicht mehr vertretbar, sie komplett zu verbieten.“ Insgesamt dürfte von der Regelung das Signal ausgehen: Feiern ist möglich. Trotz der Zugangsregelungen erlaubt die neue Schutzverordnung mehr als noch vor Kurzem erwartet worden war.
Die neue Coronaschutzverordnung hält an der 2G-Regel für den Einzelhandel – außer Läden für den täglichen Bedarf – fest, doch sollen Stichproben-Kontrollen ausreichen. FDP-Fraktionschef Christof Rasche kritisierte das Festhalten an 2G als existenzbedrohend für den Handel bei geringem Nutzen. Zudem will NRW anders als Bayern die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal umsetzen. Laumann forderte die Bundesregierung auf, den betroffenen Personenkreis klar zu definieren. (mit dpa)