Am Ende sei kein Fehlverhalten festzustellen gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Das Ermittlungsprotokoll der Polizei zeichnet ein dramatisches Bild von den Ereignissen.
Polizisten schießen bei ZwangsräumungErmittlungen nach tödlichen Schüssen in Köln-Ostheim eingestellt
Nach den tödlichen Schüssen von Polizeibeamten bei einer Zwangsräumung eines Mieters in Köln-Ostheim im August 2022 hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in dem Fall eingestellt. Das teilte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Donnerstag mit.
Es habe keine konkreten Hinweise auf ein „strafbar relevantes Fehlverhalten“ Dritter gegeben. Insbesondere liege kein „Anfangsverdacht gegen am Einsatz beteiligte Polizeibeamte wegen einer Straftat vor“. Der Schusswaffeneinsatz der Polizisten sei vielmehr durch Notwehr gerechtfertigt gewesen, erklärte Bremer auf Nachfrage der Rundschau.
Dass bei diesem Termin nichts Gutes zu erwarten ist, das ahnte die Gerichtsvollzieherin schon. Denn der Mieter, gegen den sie einen Zwangsräumungsbefehl durchzusetzen hatte, war alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. So kam es am Tag der Räumung, am 3. August 2022, so, wie es wohl kommen musste.
Ermittlungsprotokoll zeichnet dramatisches Bild
Das Ermittlungsprotokoll der Polizei zeichnet ein dramatisches Bild von den Ereignissen: „Die zuständige Gerichtsvollzieherin hatte um Amtshilfe bei der Polizei Köln gebeten, weil der betroffene Wohnungsinhaber als gewaltbereit und psychisch auffällig bekannt war. Die zur Vollstreckung des Beschlusses hinzugezogenen acht Beamten hatten sich daher entschlossen, die Tür gewaltsam mit einer Ramme zu öffnen.
Neben der üblichen Ausrüstung waren die Beamten mit einem sogenannten ballistischen Flexschild ausgestattet. Der Flexschild war deutlich mit der Aufschrift „Polizei“ beschriftet. Die Tür wurde von einer Polizeibeamtin entsprechend der Einsatzplanung mit der Ramme geöffnet“, zitiert Oberstaatsanwalt Bremer aus dem Dokument.
Mieter hielt ein Messer in der Hand
Weiter: „Ein Polizist sicherte mit gezogener Waffe. Sodann drangen die Beamten in die Wohnung ein. Die Räumlichkeiten waren sehr beengt. Zwei Polizeibeamte befanden sich vorne, als sie im Wohnzimmer auf den Wohnungsinhaber trafen. Dieser hielt sich in einer Distanz von circa 1,5 bis zwei Meter von den Beamten vor einem Glastisch auf. In der Faust hielt er ein Messer, wobei die Klinge zunächst nach unten zeigte.
Als er die Beamten wahrnahm, führte er die Hand mit der Messerklinge nach oben in Höhe der Schulter. Er wurde seitens der Polizeibeamten lautstark aufgefordert, das Messer fallen zu lassen. Dieser Aufforderung kam der Wohnungsinhaber indes nicht nach, woraufhin ein Polizist Reizgasspray einsetzte, das allerdings bei dem unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehenden Betroffenen offenbar keine erkennbare Wirkung zeigte.
Ein weiterer Beamter drohte dem Wohnungsinhaber daraufhin mit vorgehaltener und deutlich sichtbarer Waffe.“ Die Situation eskalierte: „Als sich der Wohnungsinhaber dennoch mit dem erhobenen Messer in Richtung der Polizeibeamten in Bewegung setzte und zugleich den Oberkörper nach vorne beugte, gaben zwei Polizeibeamte aus ihren Dienstwaffen zu ihrem eigenen Schutz jeweils einen gezielten Schuss auf den Wohnungsinhaber ab, trafen diesen in der rechten Schulter sowie im linken Oberschenkel und beendeten damit den gegen sie gerichteten Angriff. Die vorherige Abgabe eines Warnschusses war wegen der beengten räumlichen Verhältnisse und des engen zeitlichen Ablaufs weder möglich noch angezeigt.“
Der Räumungsklage vorausgegangen waren zahlreiche Fälle von Ruhestörungen und Bedrohungen, unter denen die anderen Mieter des Hochhauses zu leiden hatten. Anwohner beschrieben gegenüber der Rundschau den Mieter als einen hochaggressiven Mann. „Er drehte die Musik nachts auf und bedrohte uns mehrfach, wenn wir uns beschwert haben“, so ein Nachbar.