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Irrfahrt am Flughafen Köln/BonnVerurteilter soll zum Entzug oder in die Psychiatrie

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Köln, RSK, Amokfahrt am Flughafen

Eine Spur der Verwüstung hinterließ der Verurteilte.

Nur wenige Stunden vor der Irrfahrt soll der 58 Jahre alte Mann einen Joint geraucht haben - mit beträchtlichen Folgen.

Bei einer Irrfahrt über ein Parkdeck am Flughafen Köln/Bonn im März dieses Jahres waren eine Schranken-Anlage komplett demoliert, mehrere Fahrzeuge beschädigt und eine Person schwer verletzt worden — am Mittwoch ordnete das Landgericht nun die dauerhafte Unterbringung des 58 Jahre alten Fahrers in einer Psychiatrie an. Laut einem zusätzlich verkündeten Gerichtsbeschluss muss der Mann, der die Tat im Zustand einer Psychose, ausgelöst durch Drogen, begangen hatte, jedoch zunächst für zwei Jahre in einen Maßregelvollzug zur Drogentherapie. Bei einem Erfolg dieser Therapie, so das Gericht, könne die dauerhafte Unterbringung anschließend zur Bewährung ausgesetzt oder gar ganz aufgehoben werden. Dies müsse dann jedoch eine Vollstreckungskammer gesondert entscheiden, hieß es im Urteil.

Am 24. März dieses Jahres hatte der in Bielefeld lebende Ghanaer unter von Drogen ausgelösten Wahnvorstellungen einen Lieferwagen am Flughafen in seine Gewalt gebracht und war damit über das Parkdeck gerast. Dabei rammte er mehrere geparkte Fahrzeuge, zum Teil mit Personen darin. Zudem fuhr er absichtlich auf zwei Männer zu, wovon sich einer mit einem Sprung zur Seite hatte in Sicherheit bringen können, während der andere Mann zwischen dem Fahrzeug und einem Schild eingeklemmt wurde. Dabei hatte sich der Mann eine Rippenserienfraktur und eine Brustkorbquetschung zugezogen.

„Wir glauben nicht, dass das eine Amokfahrt war, wo Sie viele Leute verletzten wollten. Es war vielmehr eine Irrfahrt aufgrund Ihres psychotischen Erlebens“ stellte der Vorsitzende Necmettin Gül fest. Aufgrund von mehreren in der Vergangenheit erlittenen sogenannten Mikro-Schlaganfällen ist das Gehirn des Mannes geschädigt. Aufgrund der Schädigung reagiere der Angeschuldigte auf die Wirkstoffe von Cannabis besonders empfindlich, so das Gericht. Mindestens drei Stunden vor der Irrfahrt hatte der Mann demnach zuletzt die Drogen konsumiert. Darum ordnete das Gericht eine Drogentherapie an. „Es liegt nur ein Joint zwischen Ihnen und einer Straftat“, verdeutlichte Gül die Notwendigkeit der Maßnahme aus Sicht des Gerichts.