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In Köln vor GerichtZehnjährige angefahren – Geldstrafe für Taxifahrer

Lesezeit 2 Minuten
Gerichtsakten im Kölner Landgericht

Gerichtsakten im Kölner Landgericht (Symbolbild)

Köln – Die Zehnjährige hatte einen sehr aufmerksamen Schutzengel und kompetente Ärzte, die das schwer verletzte Mädchen wieder zusammenflickten. Davon konnte sich am Dienstag die Beteiligten an einem Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen einen Taxifahrer (63) vor dem Amtsgericht überzeugen. Der Mann hatte die Schülerin im September 2019 auf der Brauweilerstraße in Lövenich mit seinem Taxi erfasst und überrollt.

Der 63-Jährige wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 Euro unter Strafvorbehalt – also zur Bewährung – verurteilt. Als Bewährungsauflage wurden 1000 Euro zugunsten von „Ärzte ohne Grenzen“ festgesetzt.

Plötzlich auf die Straße gelaufen

Trotz unter anderem schwerer innerer Verletzungen, einem kompliziert gebrochenen Oberschenkel und zahlreicher Schürfwunden präsentierte sich die Zehnjährige im Gerichtssaal wieder weitgehend wohlauf. Im Zeugenstand berichtete das Mädchen dann entwaffnend ehrlich, dass sie nicht geschaut habe, als sie kurz vor dem Unfall auf die Straße gelaufen sei. Auch der Taxifahrer tat, immer noch sichtlich schockiert, kund: „Die ist plötzlich auf die Straße gelaufen. Ich habe sie nicht gesehen. Sie war plötzlich in meinem Blickfeld.“

Eine mindestens unglückliche Rolle spielte auch ein Möbeltransporter, der halb auf dem Gehweg, halb auf der Straße stand und die Sicht verdeckte. Ein Möbel- und Küchenmonteur (50) auf dem Lkw beschrieb , wie er den dramatischen Moment erlebte: „Ich habe einen Knall gehört, habe mich herumgedreht und habe nur noch gesehen, wie das Hinterrad des Autos über einen Kinderkörper rollte.“

Vollbremsung hätte geholfen

Ein Verkehrssachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass der Taxifahrer mit angemessener Geschwindigkeit von 47 Stundenkilometer, bei erlaubten 50, gefahren sei. Die Kollision war laut Gutachten unvermeidlich. Aber: „Wenn Sie voll gebremst hätten, hätte das Überrollen vermieden werden können“. Unterm Strich wertete dies das Gericht als „sehr geringe Sorgfaltspflichtverletzung“ des Taxifahrers.