In Kalk am TeuerstenExtreme Unterschiede bei Abschleppkosten in Köln

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Köln – Eine einzige Autolänge kann darüber entscheiden, ob ein Falschparker fürs Abschleppen rund 80 Euro oder knapp das Doppelte bezahlen muss. Diesen krassen Unterschied im Abschlepptarif gibt es zum Beispiel zwischen Mülheim und Kalk. Wer nämlich in Kalk vom Ordnungsamt an den Haken genommen wird, muss allein für den Abschlepper 154,70 Euro zahlen.
Bei Jeeps und Freizeitautos ab 2,8 Tonnen kostet es in Kalk sogar 172,55 Euro. Und damit der Preisvergleich nicht zu einfach ist: Nur in Mülheim gibt es einen Wochenendtarif, der aber schon am Freitagmorgen anfängt. So kostet das Abschleppen an den letzten drei Tage der Woche dort für Autos 90 Euro.
Verwaltungsgebühr von 62 in der gesamten Stadt gleich
Immerhin ist die Verwaltungsgebühr von 62 in der gesamten Stadt gleich. Und wer linksrheinisch abgeschleppt werden muss, ist dort überall mit knapp 140 Euro dabei (siehe Grafik). Unterschiede gibt es auch bei den „Leerfahrten“, also dann, wenn ein Autofahrer noch vor dem Abschleppunternehmer am Fahrzeug eintrifft, aber der Abschlepper schon unterwegs ist. Auch dabei ist Mülheim mit knapp 60 Euro am günstigsten. In den anderen Stadtbezirken kostet es 91,63 bis 102,34 Euro, wenn der Abschleppwagen schon auf Geheiß des Ordnungsdienstes losgefahren war.

Abschleppkosten in Köln
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Der Hintergrund für die ungleiche Behandlung von Verkehrssündern sind unterschiedliche Ausschreibungsergebnisse. Und dass nicht der Auftrag für die gesamte Stadt am Stück ausgeschrieben werden darf, hatte das Oberlandesgericht im Jahr 2012 unmissverständlich klar gemacht. Damals hatten sich „die üblichen“ Firmen zusammengeschlossen, um gemeinsam den Zuschlag zu erhalten. Ein Abschleppunternehmer setzte jedoch erfolgreich durch, dass die Ausschreibung der Stadt in so kleinen Portionen ausschreiben muss, dass mittelständische Unternehmen mitbieten können – und zwar europaweit.
Vor dem Gerichtsurteil lagen die reinen Abschleppkosten bei 170 Euro aufwärts
„Sonderdienste oder Abschleppleistungen anderer Ämter wurden in separaten Losen abgebildet“, teilte die Stadt auf Anfrage der Rundschau mit. Bis zum Ende dieses Jahres laufen die Verträge. „Oder, je nach Lage der Angebote, bis zum 30. Juni 2019.“
Die aufgesplittete Ausschreibung hatte für Autofahrer, die es mit den Verkehrsvorschriften nicht so genau nahmen, jedenfalls positive Auswirkungen. Vor dem Gerichtsurteil lagen die reinen Abschleppkosten bei 170 Euro aufwärts. Insoweit hat Konkurrenz das Geschäft belebt.
Das Abschleppen von motorisierten Zweirädern ist meist etwas billiger als das Abschleppen eines Personenwagens – außer in Chorweiler, in der Neustadt und der Altstadt Nord. Da zahlen Kradfahrer 11,90 mehr. Und wer sein Auto nicht schnell genug beim Abschleppunternehmer auslöst, hat weitere Kosten zu erwarten: die „Unterstellgebühr“. Sie liegt zwischen 4,76 und 5,95 Euro je Tag und kann sich ganz schön summieren.
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