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In fast allen DienststellenPrüfbericht rügt regelwidrige Auszahlung von Überstunden

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Einsatz am Ehrenfeldgürtel: Bei der chronisch unterbesetzten Berufsfeuerwehr werden besonders viele Überstunden angesammelt.

Köln – Bei der Auszahlung von Überstunden an Beamte der Stadtverwaltung ist es in den vergangenen Jahren offenbar flächendeckend zu Verstößen gegen geltende Vorschriften gekommen. Eine stichprobenhafte Prüfung habe gezeigt, dass „das Auszahlungsverfahren (...) regelwidrig durchgeführt wurde. Es steht zu vermuten, dass diese regelwidrige Auszahlung nicht nur in den geprüften Einzelfällen, sondern auch in nahezu sämtlichen Dienststellen der Stadtverwaltung erfolgt, obwohl die eindeutigen gesetzlichen und stadtinternen Vorgaben bzw. Erläuterungen im Intranet der Stadtverwaltung einsehbar sind“, heißt es in einem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamts, der der Rundschau vorliegt. Auch das Ordnungsdezernat von Stadtdirektor Stephan Keller und das ihm unterstellte Personalamt seien betroffen.

In allen geprüften Fällen sei „erkennbar, dass die ausnahmslos vorzunehmende Prüfung der Voraussetzungen zur Vergütung von Mehrarbeit überwiegend nicht durchgeführt wurde“, monieren die Rechnungsprüfer. Es sei „nirgendwo ersichtlich“, auf welcher Grundlage die Dienststelle rechtssicher festgelegt habe, ob die gemeldeten Stunden hätten vergütet werden dürfen.

Auszahlung nur in begründeten Ausnahmen erlaubt

Denn Überstunden städtischer Beamter sind grundsätzlich durch Freizeit auszugleichen. Eine Auszahlung ist nur in begründeten Ausnahmen erlaubt, wenn ein Freizeitausgleich nicht möglich ist. Anders sieht es bei Tarifbeschäftigten aus. Hier sind Überstundenpauschalen erlaubt – etwa bei Fahrern, die regelmäßig abends und am Wochenende arbeiten. In solchen Fällen müssen Stunden nicht einzeln dokumentiert werden. Für alle städtische Mitarbeiter gilt: Mehrarbeit muss vorher dienstlich angeordnet werden oder als Pauschale Bestandteil des Arbeitsvertrags sein.

Ein weiteres Problem: Das Landesbeamtengesetz NRW erlaubt nur die Vergütung von maximal 480 Stunden im Jahr. Der Prüfbericht, der die Mehrarbeit der Beamten in der Zeit von Januar 2016 bis September 2019 untersucht, stellt jedoch fest, dass im Prüfzeitraum allein bei der Berufsfeuerwehr 125 Beamte Auszahlungen für mehr als 480 Stunden im Jahr erhalten haben. Insgesamt wurden 11,3 Millionen Euro ausgezahlt. Die Prüfer kritisieren zudem, dass Instrumente zur Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung wie Gleitzeit oder Arbeitszeitkonten „zur nachträglichen Auszahlung als Mehrarbeit regelwidrig eingesetzt wurden. Auch ermöglichen die Lücken im SAP-System und der Verzicht auf den Nachweis der Mehrarbeit über eine separate Aufzeichnung der angeordneten Stunden, dass Auszahlungen für angebliche Mehrarbeit erfolgen, die tatsächlich nie abgeleistet wurde.“

Korruption war nicht auszuschließen

Wie berichtet, geht die Staatsanwaltschaft dem Verdacht nach, dass zwei Mitarbeiter der Kulturverwaltung Hunderte Überstunden ausgezahlt bekamen, die womöglich nie geleistet wurden. Dabei spielt die Frage eine Rolle, ob die Stunden nur bezahlt wurden, weil eine Beförderung in eine höhere Besoldungsgruppe aus formalen Gründen nicht möglich war, die Mitarbeiter aber trotzdem mehr Geld bekommen sollten.

Da Korruption nicht auszuschließen war, hatte das Rechnungsprüfungsamt Strafanzeige beim Landeskriminalamt Düsseldorf gestellt. Das LKA sah dafür aber keine Hinweise und gab die Verfahren an die Staatsanwaltschaft Köln ab. Diese Fälle, in denen Disziplinarverfahren eingeleitet wurden, hätten mit den im Prüfbericht kritisierten Mängeln nichts zu tun, betont die Stadt.

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Mit dem Rechnungsprüfungsamt sei man im Dialog, teilweise habe man unterschiedliche Rechtsauffassungen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe solle nun eine eindeutige Entscheidungsgrundlage erarbeiten. Eine unklare Dienstvorschrift von 2008 habe man 2019 präzisiert.